Stadt Wangen gewinnt Kaufland-Prozess
Der Verwaltungsgerichtshof fällt sein Urteil und lässt eine Revision nicht zu
WANGEN - Wangen hat den Kaufland-Prozess gewonnen. Damit hat der zuständige achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim die Berufung des Handelsunternehmens gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aus dem Januar 2015 zurückgewiesen. Auch eine Revision ließ er nicht zu.
Zu den Gründen der Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof am Freitag keine Auskunft. Dies geschehe, wenn das schriftliche Urteil den Verfahrensbeteiligten zugeschickt worden sei – wohl im Laufe des Oktobers, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“sagte. Allerdings erklärte er auch: Maßgebend für den achten Senat des VGH sei die Frage gewesen, ob durch die Ansiedlung eines Kaufland-Marktes in der geplanten Form (unter anderem mehr als 3000 Quadratmeter Verkaufsfläche) „schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind“. Sprich: Der Senat bejahte diese Frage und teilte damit die Ansicht der Sigmaringer Richter.
Dass Kaufland keine Revision einlegen kann, erklärte der Sprecher mit juristischen Gründen: Der achte Senat messe dem Verfahren keine grundsätzliche Bedeutung bei. Zudem weiche das Urteil nicht von anderen Richtersprüchen der Bundesgerichte ab.
Kaufland hat aber dennoch die Möglichkeit, durch eine Nichtzulassungsbeschwerde eine Revision zu erreichen. Begründbar wäre dies mit den beiden obigen Aspekten oder aber mit einem erheblichen Verfahrensmangel, so der Sprecher. Eine entsprechende Entscheidung, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde greift, träfe die nächsthöhere Instanz, also das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Bei dem seit fünf Jahren andauernden Streit ging es um die Frage, ob Kaufland einen Markt mit mehr als 3000 Quadratmetern Verkaufsfläche am Bahndamm nahe der Altstadt bauen darf. Die Stadt hatte eben stets mit möglicherweise schädlichen Auswirkungen auf den bestehenden Handel im Stadtkern argumentiert. Kaufland hingegen führte ins Feld, der Markt bringe zusätzliche Kunden in die Stadt.
Oberbürgermeister Michael Lang, der am Freitagmorgen über den Rechtsanwalt der Stadt von dem Urteil erfuhr, sagte: „Es war eine große Überraschung, dass die Entscheidung so schnell ergeht. Damit habe ich nicht gerechnet.“Er spüre „Erleichterung“. Hintergrund: Erst am 24. August hatte es die mündliche Verhandlung in Mannheim gegeben.
Zwar müsse man jetzt die ausstehende Urteilsbegründung abwarteten, sagte Lang. Aber: Der Ausgang des Verfahrens zeige, dass die von der Stadt vorgelegten Gutachten und die Argumentation der Stadt „schlüssig sind“. „Wir waren gut aufgestellt“, erklärte Lang im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“.
Der Rathauschef, selbst Volljurist, rechnet allerdings damit, dass Kaufland den Weg der Nichtzulassungsbeschwerde gehen werde – und damit weitere Rechtsmittel einlegt. „Ich nehme das aber mit Gelassenheit, weil jetzt in zwei Instanzen die Sache gleich gesehen wurde.“Tatsachenfeststellung und Rechtsfragen seien deshalb vorgezeichnet.
Zukunft des Geländes offen
Nach dem Urteil des VHG will der OB jetzt auch den noch ausstehenden Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Zeppelinstraße voran treiben. Der Plan soll den baurechtlichen Rahmen vorgeben, was auf der Brache am Bahndamm und den Gebieten drumherum angesiedelt werden darf. Mit der Vorlage des Satzungsbeschlusses hatte die Stadt bis jetzt gewartet – eben mit Blick auf den Kaufland-Prozess.
Offen ist zudem die Frage, wie es generell auf dem Gelände weiter gehen könnte, das nach Informationen der „Schwäbischen Zeitung“nach wie vor dem Bauunternehmen Kutter
gehört, das Kaufland aber übernehmen will, wenn das Unternehmen dort einen Markt hätte ansiedeln dürfen. Michael Lang erklärte dazu: „Wenn die Rechtsschritte geklärt sind, gilt es mit den Beteiligten zu reden.“