Wer darf in den Bundestag?
Die Politiker, die im Bundestag über unsere Gesetze entscheiden, sind sehr verschieden. Da sitzen Männer und Frauen, Junge und Alte, Dicke und Dünne. Sie haben wahrscheinlich nur gemeinsam, dass sie Deutsche und mindestens 18 Jahre alt sind. Das müssen Politiker nämlich sein, wenn sie in den Bundestag gewählt werden möchten.
Für diejenigen, die zur Wahl zugelassen sind, führen dann zwei Wege ins Parlament nach Berlin. Der erste Weg ist die Direktwahl in einem der deutschlandweit knapp 300 Wahlkreisen. Dabei stimmen die Wähler darüber ab, welcher Politiker ihre Stadt oder Gemeinde und die Städte und Gemeinden in der Nachbarschaft im Bundestag vertreten soll. Das funktioniert so wie die Wahl eines Klassensprechers: Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, der gewinnt – und zieht ins Parlament in Berlin ein. Derzeit sind 298 der 630 Abgeordneten im Bundestag direkt gewählt.
Die anderen 332 Abgeordneten sind über den zweiten Weg ins Parlament gekommen: über die Landeslisten, die jede Partei vor der Wahl aufstellt. Denn die Wähler stimmen bei der Bundestagswahl nicht nur über einzelne Kandidaten, sondern auch über Parteien ab. Damit entscheiden sie, wie viele Abgeordnete von jeder Partei in den Bundestag kommen. Und die besten Chancen auf die Sitze im Bundestag haben dann die Politiker, die ganz oben auf der Landesliste ihrer Partei stehen. (sz)