Chancen und Risiken werden geprüft
Ortschaftsrat Niederwangen vertagt Empfehlung zur Aufstellung Außenbereichssatzung
WANGEN/NIEDERWANGEN - Die Stadt Wangen möchte die städtebauliche Entwicklung im Außenbereich steuern. Ziel ist es, die vorhandenen Baustrukturen besser auszuschöpfen. Damit soll nicht gewünschten Umstrukturierungen vorgebeugt und eine vorsichtige Weiterentwicklung im Bestand ermöglicht werden. Um in Siedlungsbereichen eine planungsrechtliche Grundlage zur Beurteilung und Voraussetzungen für die Genehmigung von Wohn- beziehungsweise Gewerbevorhaben zu schaffen, ist an das Aufstellen von Außenbereichssatzungen gedacht.
Bauamtsleiterin Astrid Exo machte in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates von Niederwangen deutlich, dass solche Satzungen speziell für Bereiche anwendbar sind, „in denen im Flächennutzungsplan (FNP) keine Darstellung als Bauflächen gegeben ist“. Außenbereichssatzungen ermöglichten es, sich über die Vorbehalte des maßgeblichen Paragrafen der Baugesetzgebung, die Darstellungen des FNPs und die Gefahr einer Splittersiedlung hinwegzusetzen.
In den vergangenen Monaten wurden umfangreiche Untersuchungen gemacht. Die erste Prüfung ergab auf den Gemarkungen der sechs Wangener Ortschaften, dass an 71 Suchräumen eine solche Wohnbebauung möglich sein könnte. In der Feinabstimmung blieben 20 in Frage kommende Orte übrig. Diese wurden dem Landratsamt Ravensburg zur Stellungnahme vorgelegt.
Ortsvorsteher will grundsätzliche Diskussion führen
Danach haben sich nun sieben Suchräume ergeben, bei denen die Aufstellung einer Außenbereichssatzung möglich erscheint. Dabei wurde die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes zu einer „überwiegend landwirtschaftlichen Prägung“berücksichtigt. Darüber hinaus stellt derzeit die Lage im „regionalen Grünzug“des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben ein Ausschlusskriterium dar. Vor der Einleitung der Verfahren zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen fand im Juli im Rathaus Wangen eine Bürgerinformation statt.
Der Ortschaftsrat Niederwangen war der erste, der um eine Stellungnahme gebeten wurde. Doch bevor eine solche überhaupt abgegeben werden konnte, wollte Ortsvorsteher Berthold Riether zunächst einmal „eine grundsätzliche Diskussion führen“. Und erst dann „auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Weiler eingehen“. Zuvor hatte Astrid Exo davon gesprochen, dass einigen Bürgern mit der Satzung „geholfen werden kann“.
Ortschaftsrat Hans-Jörg Leonhardt sah hinsichtlich der „unterschiedlichen Handhabung“bei den landwirtschaftlichen Betrieben („In einem Weiler werden sie berücksichtigt, in dem anderen nicht“) das Vorhaben als problematisch an. Wie er mit Blick auf die schnellen Veränderungen innerhalb dieses Berufszweiges die Frage stellte: „Machen wir uns die Arbeit umsonst?“Dem entgegnete die Bauamtsleiterin mit dem Hinweis: „Wenn die Satzung aufgestellt ist und dann der Grünzug kommt, führt das nicht zur Aufhebung der Satzung.“
Kampfabstimmung sollte verhindert werden
Für Kollege Hubert Diem war es klar: „Es gibt ständig Problemfälle. Es muss doch in die Richtung gehen, dass für aufgelassene Höfe Erleichterungen geschaffen werden.“Ortschaftsrätin Andrea Hasel ging noch einen Schritt weiter. Sie plädierte grundsätzlich für ein „vorsichtiges Voranschreiten“und glaubte, zunächst die Grundstückeigentümer um ihre Meinung fragen zu müssen.
Während sich Roland Hasel überzeugt davon zeigte, dass die Landwirtschaft „auch bei einer Außenbereichssatzung geschützt wird“und mahnte, die Weiler nicht aussterben zu lassen, bekräftigte Bernhard Baumann das Gesagte mit den Worten: „Leute suchen händeringend nach Wohnraum. Hier gäbe es eine gute gestalterische Möglichkeit, um Abhilfe zu schaffen.“
Erneut brachte Hans-Jörg Leonhardt seine Zweifel vor. Diesmal mit Blick auf mögliche „Immobilienhaie, die aufs Land kommen“. Und er appellierte, „an die zu denken, denen seit Generationen Grund und Boden gehört“. Riether, für den zwar „Landwirtschaft im Außenbereich wichtig ist“, wollte der Sache aber „nicht überall eine Käseglocke überstülpen“, sondern „auch etwas versuchen“. Um einer von ihm nicht gewollten Kampfabstimmung zuvorzukommen, stellte er den Antrag auf Vertagung dieses Punktes. Bis zu einem erneuten Termin soll die Gelegenheit genutzt werden, nochmals Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen. Dagegen erhob sich im Gremium keinerlei Widerspruch.