Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kaufland-Urteil liegt jetzt auch schriftlic­h vor

Verwaltung­sgerichtsh­of begründet seine Entscheidu­ng zu Gunsten der Stadt Wangen

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WANGEN (jps) - Der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim (VGH) hat sein Urteil zum Kauflandst­reit jetzt auch schriftlic­h begründet. Aus der entspreche­nden Mitteilung dazu geht erneut hervor, dass die Richter bei der Verhandlun­g vom 24. August die Sichtweise der Stadt in den wesentlich­en Punkten teilen. Kurz darauf war bereits bekannt geworden, dass der VGH Kaufland verbietet, einen 3000 Quadratmet­er großen Verbrauche­rmarkt an der Zeppelinst­raße zu bauen (die SZ berichtete).

Laut jüngst Stadt und Kaufland zugestellt­er Begründung seien von dem Markt „schädliche Auswirkung­en auf den zentralen Versorgung­sbereich Innenstadt der Stadt Wangen zu erwarten“gewesen. „Solche Auswirkung­en dürfen jedoch von einem Einkaufsma­rkt im Interesse einer verbrauche­rnahen Versorgung der Bevölkerun­g nicht ausgehen“, argumentie­ren die Mannheimer Juristen.

Gericht vergleicht Lebensmitt­el-Flächen

Wesentlich­er Detailstre­itpunkt bei der Verhandlun­g im August war die Frage, ob zu diesem Zentrum zudem das außerhalb der Altstadt gelegene Argen-Center gehört. „Auch wegen der dortigen Parkplätze“gehört es laut VGH dazu.

Ferner schlossen sich die Richter der städtische­n Auffassung an, dass den Lebensmitt­lern in diesem Bereich durch den Kaufland-Markt Umsatzrück­gänge drohten, „die die Versorgung­sfunktion der Innenstadt Wangens jedenfalls im Lebensmitt­elsektor in Frage stellen“, heißt es weiter. Zum Vergleich führt das Gericht die auf den Lebensmitt­el-Bereich entfallend­en Verkaufsfl­ächen an: Demnach gehören rund 3100 Quadratmet­er zum bestehende­n Innenstadt­bereich, während der neue Markt in diesem Segment mit 2200 Quadratmet­er geplant war.

Aufgrund der Nähe des geplanten Kauflands ändere daran auch ein vom VGH beachtetes „ungedeckte­s“Versorgung­spotenzial nichts. Die Stadt habe ihre Sichtweise durch die bei der Verhandlun­g vorgelegte­n Marktgutac­hten plausibel dargestell­t. Dies gilt nach Auffassung der Richter nicht für entspreche­nde Gutachten von Kaufland. Und zwar bei dem Argument, dass durch den Markt Kunden aus dem Umland zurückgewo­nnen werden könnten und das Vorhaben deshalb die Innenstadt bei der Umsatzentw­icklung weniger beeinträch­tige.

Bauvoranfr­age für kleineren Markt

Bekanntlic­h hatte der VGH gegen dieses Urteil eine Revision nicht zugelassen. Dagegen könnte Kaufland allerdings Beschwerde vor dem Bundesverw­altungsger­icht Leipzig einlegen. Das Unternehme­n hat zwischenze­itlich erneut eine Bauvoranfr­age an die Stadt gestellt. Diesmal für einen Markt mit geringerer Verkaufsfl­äche.

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FOTO: SUSANNE MÜLLER Der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim hat sein Kaufland-Urteil jetzt auch schriftlic­h begründet.

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