Kaufland-Urteil liegt jetzt auch schriftlich vor
Verwaltungsgerichtshof begründet seine Entscheidung zu Gunsten der Stadt Wangen
WANGEN (jps) - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat sein Urteil zum Kauflandstreit jetzt auch schriftlich begründet. Aus der entsprechenden Mitteilung dazu geht erneut hervor, dass die Richter bei der Verhandlung vom 24. August die Sichtweise der Stadt in den wesentlichen Punkten teilen. Kurz darauf war bereits bekannt geworden, dass der VGH Kaufland verbietet, einen 3000 Quadratmeter großen Verbrauchermarkt an der Zeppelinstraße zu bauen (die SZ berichtete).
Laut jüngst Stadt und Kaufland zugestellter Begründung seien von dem Markt „schädliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt der Stadt Wangen zu erwarten“gewesen. „Solche Auswirkungen dürfen jedoch von einem Einkaufsmarkt im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung nicht ausgehen“, argumentieren die Mannheimer Juristen.
Gericht vergleicht Lebensmittel-Flächen
Wesentlicher Detailstreitpunkt bei der Verhandlung im August war die Frage, ob zu diesem Zentrum zudem das außerhalb der Altstadt gelegene Argen-Center gehört. „Auch wegen der dortigen Parkplätze“gehört es laut VGH dazu.
Ferner schlossen sich die Richter der städtischen Auffassung an, dass den Lebensmittlern in diesem Bereich durch den Kaufland-Markt Umsatzrückgänge drohten, „die die Versorgungsfunktion der Innenstadt Wangens jedenfalls im Lebensmittelsektor in Frage stellen“, heißt es weiter. Zum Vergleich führt das Gericht die auf den Lebensmittel-Bereich entfallenden Verkaufsflächen an: Demnach gehören rund 3100 Quadratmeter zum bestehenden Innenstadtbereich, während der neue Markt in diesem Segment mit 2200 Quadratmeter geplant war.
Aufgrund der Nähe des geplanten Kauflands ändere daran auch ein vom VGH beachtetes „ungedecktes“Versorgungspotenzial nichts. Die Stadt habe ihre Sichtweise durch die bei der Verhandlung vorgelegten Marktgutachten plausibel dargestellt. Dies gilt nach Auffassung der Richter nicht für entsprechende Gutachten von Kaufland. Und zwar bei dem Argument, dass durch den Markt Kunden aus dem Umland zurückgewonnen werden könnten und das Vorhaben deshalb die Innenstadt bei der Umsatzentwicklung weniger beeinträchtige.
Bauvoranfrage für kleineren Markt
Bekanntlich hatte der VGH gegen dieses Urteil eine Revision nicht zugelassen. Dagegen könnte Kaufland allerdings Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig einlegen. Das Unternehmen hat zwischenzeitlich erneut eine Bauvoranfrage an die Stadt gestellt. Diesmal für einen Markt mit geringerer Verkaufsfläche.