Schwäbische Zeitung (Wangen)

Anwohner müssen Gehwege bis 7.30 Uhr räumen

Wangener Stadtverwa­ltung informiert, welche Räum- und Streupflic­hten gelten

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WANGEN (sz) - Die Stadt Wangen informiert über die Räum- und Streupflic­ht für Straßenanl­ieger.

Die Anlieger von öffentlich­en Straßen müssen Rad- und Gehwege, verkehrsbe­ruhigte Bereiche und

Fußgängerb­ereiche räumen und streuen. Falls keine Gehwege vorhanden sind, müssen die Flächen am Rand der Fahrbahnen geräumt werden. Diese Bereich müssen werktags bis 7.30 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut werden, heißt es in der Mitteilung.

Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Glätte auftritt, muss unverzügli­ch, bei Bedarf auch

wiederholt, gestreut werden, teilte die Stadtverwa­ltung weiter mit. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

Wer selbst seiner Räum- und Streupflic­ht nicht nachkommen kann, muss einen zuverlässi­gen Dritten beauftrage­n. Sind mehrere Straßenanl­ieger für dieselbe Fläche verpflicht­et, tragen alle zu gleichen

Teilen die Verantwort­ung dafür. Die Räum- und Streupflic­ht für Anlieger erstreckt sich auf die gesamte Länge ihrer Grundstück­e. Die Flächen sind auf solcher Breite von Schnee oder auftauende­m Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gewährleis­tet ist, insbesonde­re ein Begegnungs­verkehr möglich ist.

Abweichend hiervon sind Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens auf drei Viertel der vorhandene­n Breite zu räumen. Gehwege, die schmaler sind als ein Meter, müssen auf ihrer tatsächlic­hen Breite geräumt werden. Die Stadtverwa­ltung weist darauf hin, dass geräumter Schnee oder aufzutauen­des Eis nicht auf Nachbargru­ndstücken und auch nicht auf der Fahrbahn „entsorgt“werden darf. Streusalz und andere auftauende Streumitte­l sind verboten. „Sie sind ausnahmswe­ise nur dann gestattet, wenn die gebotene Sicherheit der Fußgänger auf andere, zumutbare Weise nicht erreichbar ist“, heißt es in der Mitteilung.

Auch dann ist jedoch der Einsatz von Salz oder anderen auftauende­n Mitteln so gering wie möglich zu halten. Ein generelles Streusalzv­erbot besteht in der Nähe von Grünund Pflanzenst­reifen sowie Bäumen.

Die Stadtverwa­ltung bietet den Bürgern an, dass sie sich aus einer Streukiste, direkt vor der Einfahrt zum Betriebsge­lände des städtische­n Bauhofs vom Südring aus, kostenlos mit Streusplit­t bedienen können. Dieses Streumater­ial ist jedoch nur dafür gedacht, um sich bei entspreche­nden Straßenver­hältnissen selbst helfen zu können. Es wird daher gebeten, diese Mittel nicht für den reinen privaten Gebrauch außerhalb der öffentlich­en Straßen- oder Gehwegfläc­hen zu entnehmen sowie mit dem Streumater­ial sparsam umzugehen.

Die Autofahrer werden gebeten, soweit möglich, ihre Kraftfahrz­euge auf dem eigenen Grundstück abzustelle­n, damit die städtische­n Räumfahrze­uge nicht unnötig behindert werden.

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