Anwohner müssen Gehwege bis 7.30 Uhr räumen
Wangener Stadtverwaltung informiert, welche Räum- und Streupflichten gelten
WANGEN (sz) - Die Stadt Wangen informiert über die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger.
Die Anlieger von öffentlichen Straßen müssen Rad- und Gehwege, verkehrsberuhigte Bereiche und
Fußgängerbereiche räumen und streuen. Falls keine Gehwege vorhanden sind, müssen die Flächen am Rand der Fahrbahnen geräumt werden. Diese Bereich müssen werktags bis 7.30 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut werden, heißt es in der Mitteilung.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Glätte auftritt, muss unverzüglich, bei Bedarf auch
wiederholt, gestreut werden, teilte die Stadtverwaltung weiter mit. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.
Wer selbst seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommen kann, muss einen zuverlässigen Dritten beauftragen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, tragen alle zu gleichen
Teilen die Verantwortung dafür. Die Räum- und Streupflicht für Anlieger erstreckt sich auf die gesamte Länge ihrer Grundstücke. Die Flächen sind auf solcher Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gewährleistet ist, insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist.
Abweichend hiervon sind Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens auf drei Viertel der vorhandenen Breite zu räumen. Gehwege, die schmaler sind als ein Meter, müssen auf ihrer tatsächlichen Breite geräumt werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass geräumter Schnee oder aufzutauendes Eis nicht auf Nachbargrundstücken und auch nicht auf der Fahrbahn „entsorgt“werden darf. Streusalz und andere auftauende Streumittel sind verboten. „Sie sind ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn die gebotene Sicherheit der Fußgänger auf andere, zumutbare Weise nicht erreichbar ist“, heißt es in der Mitteilung.
Auch dann ist jedoch der Einsatz von Salz oder anderen auftauenden Mitteln so gering wie möglich zu halten. Ein generelles Streusalzverbot besteht in der Nähe von Grünund Pflanzenstreifen sowie Bäumen.
Die Stadtverwaltung bietet den Bürgern an, dass sie sich aus einer Streukiste, direkt vor der Einfahrt zum Betriebsgelände des städtischen Bauhofs vom Südring aus, kostenlos mit Streusplitt bedienen können. Dieses Streumaterial ist jedoch nur dafür gedacht, um sich bei entsprechenden Straßenverhältnissen selbst helfen zu können. Es wird daher gebeten, diese Mittel nicht für den reinen privaten Gebrauch außerhalb der öffentlichen Straßen- oder Gehwegflächen zu entnehmen sowie mit dem Streumaterial sparsam umzugehen.
Die Autofahrer werden gebeten, soweit möglich, ihre Kraftfahrzeuge auf dem eigenen Grundstück abzustellen, damit die städtischen Räumfahrzeuge nicht unnötig behindert werden.