SZ-Telefonaktion zur Krankenversicherung
RAVENSBURG (sz) - Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen wird 2018 von derzeit 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Doch der Durchschnittswert sagt nichts über den Zusatzbeitrag der einzelnen Kassen aus – denn den können und müssen diese selbst festlegen. Weitere Änderungen betreffen das Bruttoeinkommen, bis zu dem gesetzlich Versicherte Beiträge zu zahlen haben. Das wird von derzeit 4350 Euro auf 4425 Euro im Monat angehoben. Steigen wird auch die Einkommensgrenze, ab der sich Arbeitnehmer privat versichern können: von 57 600 Euro in diesem auf 59 400 Euro im nächsten Jahr. Eine weitere wichtige Neuerung gilt seit diesem Sommer: Manche freiwillig versicherte Rentner haben nun die Möglichkeit, in die Pflichtversicherung der Rentner zu wechseln und im Idealfall weniger Beiträge zu zahlen.
Bei der Fülle an Änderungen stellt sich einmal mehr die Frage nach dem optimalen Krankenversicherungsschutz. Unter welchen Umständen kann man die Kasse wechseln? Wie wird der Beitrag für gesetzlich versicherte Selbstständige berechnet, wenn die Einkünfte monatlich schwanken? Auf welche Bedingungen muss man beim Abschluss einer privaten Zusatzversicherung achten? Wie kann man am besten seinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung reduzieren, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen? Wovon hängt es ab, ob man als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert wird? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es bei der nächsten SZTelefonaktion. Norbert Rist von der AOK Bodensee-Oberschwaben, Gerhard Schön vom Verband der privaten Krankenversicherung und Monika Müller vom Sozialverband VdK stehen den Lesern Rede und Antwort.
Die Experten beantworten Ihre Fragen am Mittwoch, 6. Dezember, von 18 bis 20 Uhr. Sie erreichen sie telefonisch unter der Nummer (0751) 2955 1555