Inklusionskindergarten ist einen Schritt weiter
Gemeinderat billigt Bebauungsplan-Entwurf – Plan wird nun öffentlich ausgelegt
KISSLEGG (swe) – Es geht voran in Sachen Bebauungsplan Inklusionskindergarten. Nachdem der Gemeinderat Anfang November den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, wurde bei der jüngsten Sitzung am Mittwoch nun auch der Bebauungsplan-Entwurf einstimmig gebilligt. Nun folgt die einmonatige Auslegung des Plans, bei der sich die Öffentlichkeit informieren kann.
Auf 28 Seiten sind die Rechtsgrundlagen und planungsrechtlichen Festsetzungen, die Satzung und zahlreiche Begründungen zusammengefasst, die das künftige Baugebiet Inklusionskindergarten St. Monika charakterisieren sollen und werden. Bauamtsleiter Manfred Rommel machte auch klar, dass für das geplante Gebiet das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 13a angewandt wird: „Das heißt, dass nicht alle planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan drin sind.“„Drin“sind Aussagen zum Gebietscharakter, zu Verkehrsflächen und zur (auf den künftigen Kindergarten zugeschnittenen) abweichende Bauweise bis zu 80 Meter. Läuft alles nach Plan, wird der Satzungsbeschluss im Februar auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen. Klarheit konnte Bürgermeister Dieter Krattenmacher auf die Frage von Gemeinderat Josef Kunz (SPD) schaffen, was denn passiere, sollte aus irgendwelchen Gründen das Projekt Inklusionskindergarten nicht zustande kommen: „Dann gilt dort: Man kann alles oder vieles bauen. Nach dem jetzigen Stand steht fest, dass nur ein Kindergarten zulässig ist.“