Verhandlung im Januar
Robert Schwarz, Pressesprecher des Landratsamts Bodenseekreis, bestätigt im Gespräch mit der SZ, dass von 13 der von der Uferrenaturierung betroffenen Anlieger einer beim Landratsamt einen Antrag auf Festsetzung der Uferlinie gestellt habe, dieser jedoch abgelehnt worden sei, „weil er gegen geltenes Recht verstößt“, so Schwarz. Deshalb sei von dem Anlieger Klage erhoben worden. Am Landgericht Ravensburg, bei dem inzwischen zwei einstweilige Verfügungsverfahren hinsichtlich der Grundstücksgrenzen eingegangen sind, findet am 4. Januar um 9 Uhr vor der 6. Zivilkammer in öffentlicher Sitzung eine mündliche Anhörung statt, wie Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Landgericht, Franz Bernhard, mitteilt. Hier gehe es um eine Berichtigung der Grundstücksgrenzen und damit auch des Grundbucheintrages, wie der Pressesprecher weiter erläutert. „Die Frage wird sein, ob durch eine Veränderung der Wasserlinie Grundstücke wachsen können.“
Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geht es dagegen nicht um Grundstücksgrenzen, sondern um die Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses. Und wie sieht es mit dem Start der Uferrenaturierung aus? „Bis zur Entscheidung der Gerichte setzen wir keine baulichen Maßnahmen auf Privatgrundstücken um“, sagt Daniel Hahn, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen. (bb)