Strafen gegen Bosch und Continental
TRW, heute Teil des Friedrichshafener Konzerns, beteiligte sich an illegalen Preisabsprachen, legte sie aber offen
BRÜSSEL (sz) - Wegen illegaler Kartellbildung hat die EU-Kommission die Autozulieferer Bosch und Continental mit Millionenstrafen belegt. Bosch habe sich mit japanischen Konkurrenten bei Zündkerzen abgesprochen sowie mit Continental und dem Zulieferer ZF aus Friedrichshafen bei Bremssystemen. ZF blieb als Kronzeuge straffrei.
FRIEDRICHSHAFEN - Die Europäische Kommission hat dem US-amerikanischen Konzern TRW, der heute Teil des Autozulieferers ZF ist, nach Abschluss ihrer Ermittlungen wegen eines Bremsenkartells die Strafe erlassen. Ausschlaggebend dafür sei die Kronzeugenregelung gewesen, da das Unternehmen drei Jahre vor der Übernahme durch ZF seine Beteiligung an der illegalen Absprache offengelegt habe, teilte die Kommission am Mittwoch mit.
Hydraulische Bremssysteme
Das gebildete Kartell betraf die Lieferung hydraulischer Bremssysteme. TRW verfolgte in der Zeit zwischen Februar 2007 und März 2011 gemeinsam mit den ZF-Konkurrenten Bosch und Continental das Ziel, das „Marktverhalten zu koordinieren“. Die Unternehmen tauschten nach Angaben der Kommission sensible Informationen über Preise aus. Die Koordinierung sei auf bilateralen Treffen sowie über Telefongespräche und E-Mails erfolgt. Die Bremssysteme verkauften die drei Konzerne an die deutschen Autobauer Daimler und BMW.
Während die Kommission TRW die Strafe nun vollständig erlässt, weil das Unternehmen die „Kommission über die Existenz des Kartells im Bereich hydraulische Bremssysteme unterrichtet hatte“, muss Bosch für seine Beteiligung an den Absprachen rund zwölf Millionen Euro zahlen. Auf Continental kommen mehr als 44 Millionen Euro zu.
ZF bestätigte den Vorgang und verweist darauf, dass sowohl das Kartell als auch die Anzeige des Kartells durch TRW bei der Kommission einige Zeit vor der Übernahme des amerikanischen Konzerns durch ZF lag. „Wir sind froh, dass das alles hinter uns liegt“, sagte ZF-Sprecher Christoph Horn der „Schwäbischen Zeitung“.
In einem zweiten Kartellverfahren, in dem es um illegale Absprachen beim Verkauf von elektronischen Bremsen an Volkswagen ging, erließ die Kommission aufgrund der Kronzeugenregelung Continental die Strafe und verhängte eine Geldbuße in Höhe von rund 20 Millionen Euro an Bosch.
In einem weiteren Kartell hat sich der baden-württembergische Zulieferer Bosch bei der Lieferung von Zündkerzen mit den japanischen Unternehmen Denso und NKG abgesprochen. Aufgrund der Kronzeugenregelung erließ die Kommission Denso eine Geldbuße, Bosch muss dagegen rund 46 Millionen Euro zahlen, NGK rund 30 Millionen Euro.
Vestager: EU toleriert kein Kartell
„Die heute erlassenen Beschlüsse zeigen, dass wir wettbewerbswidriges Verhalten, das den europäischen Verbrauchern und Unternehmen schadet, nicht tolerieren“, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel.
Die Ermittlungen wegen des Stahleinkaufskartells, das die „Schwäbische Zeitung“im Sommer 2016 aufgedeckt hat und bei dem ZF unter anderem mit Daimler, BMW, Volkswagen und Bosch die Preise beim Einkauf von Stahl abgesprochen haben soll, laufen unterdessen weiter. „Es ist ein laufendes Verfahren, die prüfen weiter“, sagte der Sprecher des Bundeskartellamtes, Kay Weidner, auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Ermittler der Behörde hatten am 23. Juni 2016 die Büros von sechs Automobilunternehmen durchsucht. Der Vorwurf: In den Jahren 2007 bis 2015 sollen sich Vertreter der beschuldigten Konzerne auf Verbandstreffen über die Zuschläge von Schrottstahl verständigt haben. Insgesamt ermittelt die Behörde gegen sechs Unternehmen, ein Zulieferer aus der Schweiz ist namentlich noch nicht bekannt.