Kindergarten könnte sich verzögern
Einzug in geplanten Inklusionskindergarten 2019 fraglich – Bürger äußern Bedenken
KISSLEGG - Dass der Inklusionskindergarten St. Monika ab September 2019 bezogen werden kann, ist derzeit unwahrscheinlich. Das Bebauungsplanverfahren habe Zeit und auch Geld gekostet, erklärt Bürgermeister Dieter Krattenmacher auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“: „Das Bebauungsplanverfahren wurde von der Gemeinde auf Bitten der Kindergartenträger gestartet, nachdem beim Baugenehmigungsverfahren Widerstände aus der Nachbarschaft aufgekommen sind.“Für zusätzliche Rechtssicherheit sei dann ein Bebauungsplan erstellt worden. Der Plan wurde vom Gemeinderat am Mittwochabend einstimmig abgesegnet.
Als die Kirchengemeinde im Herbst den Bauantrag stellte, informierte die Gemeinde gleichzeitig die Anwohner über das Vorhaben. Die Kirche sei zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass kein Bebauungsplan für den Inklusionskindergarten nötig sei, erklärt Krattenmacher. Aber: „Es kamen Einwände aus der Nachbarschaft, mit denen nicht zu rechnen gewesen war.“Das Landratsamt als Baurechtsbehörde habe dann daraufhin hingewiesen, dass Rechtsunsicherheiten bestehen könnten. Also entschied die Gemeinde, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Dieses sei nun ohne Verzögerung durchgezogen und vonseiten der Gemeinde Kißlegg abgeschlossen worden. „Wir als Gemeinde haben nun für Rechtsklarheit gesorgt. Jetzt liegt es am Landratsamt, alle weiteren rechtlichen Fragen zu klären“, sagt Krattenmacher. Wie lange das noch dauern könnte, sei derzeit aber noch nicht abzusehen.
Bauzeitenplan wohl zu eng
Das Ziel der Kindergartenträger sei eigentlich eine günstige Winterausschreibung gewesen. Das werde nun schwierig, und die Gefahr von hohen Baupreisen oder gar keinen Angeboten steige mit jeder Woche in Richtung Sommer. Außerdem werde der Bauzeitenplan zu eng, so dass der Einzug in den neuen Kindergarten zum September 2019 unwahrscheinlicher wird: „Da ein Kindergartenumzug unter dem laufenden Kindergartenjahr äußerst schwierig ist, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kindergärten in ihren derzeitigen, nicht optimalen Räumen länger bleiben müssen. Außerdem fehlen uns dann ab 2019 die wahrscheinlich benötigten zusätzlichen Krippenplätze“, so Krattenmacher.
Ein Bürger nennt Bedenken
Das Bebauungsplanverfahren sei recht zügig abgewickelt worden, erklärt Andreas Brockof vom Planungsbüro Sieber aus Lindau. Zusammen mit Stadtplanerin Jane Reinemann stellte er die eingegangenen Bedenken dem Gemeinderat vor. Ein Bürger sowie fünf Behörden hatten sich schriftlich zum Bebauungsplan gemeldet.
Ein Einwand des Bürgers bestand darin, dass die Grundflächenzahl des geplanten Kindergartens von der Grundflächenzahl der restlichen Siedlung abweiche. Diese Zahl gibt an, wie viel Fläche eines Grundstücks mit Gebäuden überbaut werden darf. Die Grundstücke um den Kindergarten herum hätten dabei eine Zahl von 0,25 – 25 Prozent des Grundstücks sind also bebaut. Dagegen sollen beim geplanten Kindergarten 30 Prozent des Grundstücks überbaut werden. Das sei allerdings zulässig, erklärten die Stadtplaner. Der Wert von 0,3 als Grundflächenzahl sei völlig im Rahmen.
Weiter führte der Bürger an, dass die Firsthöhen, Wandhöhen und die Geschosszahl des Inklusionkindergartens im Bebauungsplan nicht festgelegt wurden. Der Bürger äußerte die Sorge, der Kindergarten könnte mehrgeschossig ausgebaut werden und mit einer „extrem verdichteten Bauweise als Insel“in die Siedlung gesetzt werden.
Diese Sorge sei nachvollziehbar, erklärte Stadtplaner Brockof. Die Gemeinde habe sich aber bewusst für einen einfachen Bebauungsplan entschieden, um eine möglichst große Gestaltungsfreiheit beim Kindergarten zu gewährleisten. Außerdem sei eine eingeschossige Bauweise vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfohlen, vor allem wenn Kinder unter drei Jahren und Kinder mit Behinderung untergebracht werden. Eine eventuelle künftige Änderung müsse die Gemeinde dann in einem Einzelfall neu entscheiden.
BUND und Polizei äußern sich
Auch das Landratsamt Ravensburg, der BUND und die Polizei hatten Anmerkungen zum ausgelegten Bebauungsplan. Der BUND befürworte das Projekt grundsätzliche, wies aber unter anderem darauf hin, das der Baumbestand in Gefahr sei. Es werde weitgehend auf den Erhalt der Bäume geachtet, erklärte Stadtplanerin Jane Reinemann. Konkrete Bepflanzungspläne würden noch erstellt werden.
Die Polizei regte an, die geplante „Absetzzone“der Kinder an der Eugen-Bolz-Straße beizubehalten und zu vergrößern. An dieser Absetzzone werde sich nichts ändern, erklärte Stadtplanerin Reinemann. Denkbar sei außerdem eine Erweiterung des Johann-Georg-Fischer-Wegs, Stellplätze im östlichen Teil sowie eine Einbahnregelung einzuführen.
Durch die Anmerkungen und Bedenken ändert sich der Bebauungsplan für den Inklusionskindergarten nicht.