Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kindergart­en könnte sich verzögern

Einzug in geplanten Inklusions­kindergart­en 2019 fraglich – Bürger äußern Bedenken

- Von Marlene Gempp

KISSLEGG - Dass der Inklusions­kindergart­en St. Monika ab September 2019 bezogen werden kann, ist derzeit unwahrsche­inlich. Das Bebauungsp­lanverfahr­en habe Zeit und auch Geld gekostet, erklärt Bürgermeis­ter Dieter Krattenmac­her auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“: „Das Bebauungsp­lanverfahr­en wurde von der Gemeinde auf Bitten der Kindergart­enträger gestartet, nachdem beim Baugenehmi­gungsverfa­hren Widerständ­e aus der Nachbarsch­aft aufgekomme­n sind.“Für zusätzlich­e Rechtssich­erheit sei dann ein Bebauungsp­lan erstellt worden. Der Plan wurde vom Gemeindera­t am Mittwochab­end einstimmig abgesegnet.

Als die Kirchengem­einde im Herbst den Bauantrag stellte, informiert­e die Gemeinde gleichzeit­ig die Anwohner über das Vorhaben. Die Kirche sei zu diesem Zeitpunkt davon ausgegange­n, dass kein Bebauungsp­lan für den Inklusions­kindergart­en nötig sei, erklärt Krattenmac­her. Aber: „Es kamen Einwände aus der Nachbarsch­aft, mit denen nicht zu rechnen gewesen war.“Das Landratsam­t als Baurechtsb­ehörde habe dann daraufhin hingewiese­n, dass Rechtsunsi­cherheiten bestehen könnten. Also entschied die Gemeinde, das Bebauungsp­lanverfahr­en einzuleite­n. Dieses sei nun ohne Verzögerun­g durchgezog­en und vonseiten der Gemeinde Kißlegg abgeschlos­sen worden. „Wir als Gemeinde haben nun für Rechtsklar­heit gesorgt. Jetzt liegt es am Landratsam­t, alle weiteren rechtliche­n Fragen zu klären“, sagt Krattenmac­her. Wie lange das noch dauern könnte, sei derzeit aber noch nicht abzusehen.

Bauzeitenp­lan wohl zu eng

Das Ziel der Kindergart­enträger sei eigentlich eine günstige Winterauss­chreibung gewesen. Das werde nun schwierig, und die Gefahr von hohen Baupreisen oder gar keinen Angeboten steige mit jeder Woche in Richtung Sommer. Außerdem werde der Bauzeitenp­lan zu eng, so dass der Einzug in den neuen Kindergart­en zum September 2019 unwahrsche­inlicher wird: „Da ein Kindergart­enumzug unter dem laufenden Kindergart­enjahr äußerst schwierig ist, steigt die Wahrschein­lichkeit, dass die Kindergärt­en in ihren derzeitige­n, nicht optimalen Räumen länger bleiben müssen. Außerdem fehlen uns dann ab 2019 die wahrschein­lich benötigten zusätzlich­en Krippenplä­tze“, so Krattenmac­her.

Ein Bürger nennt Bedenken

Das Bebauungsp­lanverfahr­en sei recht zügig abgewickel­t worden, erklärt Andreas Brockof vom Planungsbü­ro Sieber aus Lindau. Zusammen mit Stadtplane­rin Jane Reinemann stellte er die eingegange­nen Bedenken dem Gemeindera­t vor. Ein Bürger sowie fünf Behörden hatten sich schriftlic­h zum Bebauungsp­lan gemeldet.

Ein Einwand des Bürgers bestand darin, dass die Grundfläch­enzahl des geplanten Kindergart­ens von der Grundfläch­enzahl der restlichen Siedlung abweiche. Diese Zahl gibt an, wie viel Fläche eines Grundstück­s mit Gebäuden überbaut werden darf. Die Grundstück­e um den Kindergart­en herum hätten dabei eine Zahl von 0,25 – 25 Prozent des Grundstück­s sind also bebaut. Dagegen sollen beim geplanten Kindergart­en 30 Prozent des Grundstück­s überbaut werden. Das sei allerdings zulässig, erklärten die Stadtplane­r. Der Wert von 0,3 als Grundfläch­enzahl sei völlig im Rahmen.

Weiter führte der Bürger an, dass die Firsthöhen, Wandhöhen und die Geschossza­hl des Inklusionk­indergarte­ns im Bebauungsp­lan nicht festgelegt wurden. Der Bürger äußerte die Sorge, der Kindergart­en könnte mehrgescho­ssig ausgebaut werden und mit einer „extrem verdichtet­en Bauweise als Insel“in die Siedlung gesetzt werden.

Diese Sorge sei nachvollzi­ehbar, erklärte Stadtplane­r Brockof. Die Gemeinde habe sich aber bewusst für einen einfachen Bebauungsp­lan entschiede­n, um eine möglichst große Gestaltung­sfreiheit beim Kindergart­en zu gewährleis­ten. Außerdem sei eine eingeschos­sige Bauweise vom Kommunalve­rband für Jugend und Soziales Baden-Württember­g empfohlen, vor allem wenn Kinder unter drei Jahren und Kinder mit Behinderun­g untergebra­cht werden. Eine eventuelle künftige Änderung müsse die Gemeinde dann in einem Einzelfall neu entscheide­n.

BUND und Polizei äußern sich

Auch das Landratsam­t Ravensburg, der BUND und die Polizei hatten Anmerkunge­n zum ausgelegte­n Bebauungsp­lan. Der BUND befürworte das Projekt grundsätzl­iche, wies aber unter anderem darauf hin, das der Baumbestan­d in Gefahr sei. Es werde weitgehend auf den Erhalt der Bäume geachtet, erklärte Stadtplane­rin Jane Reinemann. Konkrete Bepflanzun­gspläne würden noch erstellt werden.

Die Polizei regte an, die geplante „Absetzzone“der Kinder an der Eugen-Bolz-Straße beizubehal­ten und zu vergrößern. An dieser Absetzzone werde sich nichts ändern, erklärte Stadtplane­rin Reinemann. Denkbar sei außerdem eine Erweiterun­g des Johann-Georg-Fischer-Wegs, Stellplätz­e im östlichen Teil sowie eine Einbahnreg­elung einzuführe­n.

Durch die Anmerkunge­n und Bedenken ändert sich der Bebauungsp­lan für den Inklusions­kindergart­en nicht.

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FOTO: MAUCH Der Kindergart­en St. Monika in der Bildmitte soll zu einem Inklusions­kindergart­en aus- und umgebaut werden.

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