Chinese steigt bei Daimler ein
Milliardär Li Shufu größter Aktionär beim Autobauer
STUTTGART/PEKING (AFP/dpa) Der Milliardär und Chef des chinesischen Autokonzerns Geely, Li Shufu, ist zum größten Aktionär beim Stuttgarter Autobauer Daimler aufgestiegen. Die Unternehmensanteile des Investors an Daimler stiegen am Freitag auf 9,69 Prozent, wie aus einer Börsenmitteilung hervorging. Der Wert seiner Anteile beträgt demnach 7,2 Milliarden Euro. Bislang war der Staatsfonds von Kuwait mit rund 6,8 Prozent der Aktien größter Anteilseigner. Ein DaimlerSprecher sagte, jeder langfristig interessierte Investor sei willkommen.
Bereits seit Anfang Februar hatte es Gerüchte gegeben, dass es ein Treffen zwischen Li Shufu und Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche gegeben habe. Demnach will der chinesische Investor mit Daimler ein Bündnis schmieden, um die Fahrzeugbranche gegen die Konkurrenz durch Internetkonzerne zu wappnen. Geely gehört unter anderem die schwedische Marke Volvo Cars.
BERLIN (AFP/ben) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Freispruch für Tierschützer, die für Filmaufnahmen in einen Zuchtbetrieb eindrangen, scharf kritisiert. Das Urteil sei ein „Skandal“und eine „Bankrotterklärung“, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied am Freitag. Die Kontrolle der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen obliege den zuständigen Behörden „und nicht der Selbstjustiz interessierter Gruppen“. Durch das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt würden „der Schutz der Persönlichkeit, des Eigentums, der Sicherheit der Tierbestände und der Bauernfamilien“missachtet, kritisierte Rukwied. Strafrecht dürfe „nicht dem medialen Verwertungsinteresse einzelner Gruppen untergeordnet werden“.
Das OLG hatte am Donnerstag Freisprüche für mehrere Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs bestätigt. Die Aktivisten waren zur Dokumentation von Missständen in einen Zuchtbetrieb eingedrungen. Das Tierwohl sei im vorliegenden Fall deutlich höher zu bewerten als das verletzte Hausrecht, erklärte das Gericht zur Begründung. Die Tat sei zur Abwendung von Gefahr erforderlich gewesen, weil mit einem Eingreifen der Behörden ohne die Filmaufnahmen nach vorherigen Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei.
Die Tierschutzorganisation Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt begrüßte das Grundsatzurteil als „wegweisend“für den Tierschutz. „Bislang war nicht abschließend gerichtlich geklärt, in was für einem juristischen Rahmen sich Tierschützer bewegen, die unbemerkt Aufnahmen in Ställen anfertigen“, erklärte der Geschäftsführer der Stiftung, Mahi Klosterhalfen. Die Zustände in der Anlage und das „Versagen“des zuständigen Veterinäramts stünden für etliche Fälle, in denen Tierschützer die „grausamen Bedingungen“in der Nutztierhaltung ans Licht brächten.
Die drei angeklagten Mitglieder einer Tierschutzorganisation waren 2013 in zwei Sommernächten in einen Zuchtbetrieb eingedrungen, in dem sie Missstände bei der Haltung von Schweinen vermuteten. Sie kletterten dazu über die Umzäunung und erreichten das Innere der Ställe durch geöffnete Türen.
Dort dokumentierten sie Verstöße gegen die Haltungsvorschriften filmisch. Ihr Material legten sie später den Behörden vor und erstatteten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Bei Kontrollen wurden schließlich diverse Verstöße gegen die Vorschriften festgestellt.
Der Bundestagsabgeordnete Josef Rief (CDU) sieht in dem Urteil keinen Präzedenzfall. „Das kann man einfach nicht verallgemeinern“, sagte Rief der „Schwäbischen Zeitung“. Die Freisprüche gründen sich nach Ansicht des Abgeordneten für den Wahlkreis Biberach allein auf das Versagen der Behörden. „Hausfriedensbruch ist und bleibt auch nach dieser Entscheidung eine Straftat“, erklärte Rief. Der Landwirt ist stellvertretendes Mitglied im Agrarausschuss des Bundestages und hält selber Schweine. Im Sommer 2016 drangen in Riefs Stall in Kirchberg (Landkreis Biberach) Tierschützer ein, um Aufnahmen von seinen Tieren zu machen. Mit dem Film wollten die Aktivisten gegen Massentierhaltung protestieren. Veterinäre, die den Film danach im Auftrag Riefs prüften, erkannten allerdings keinerlei Beanstandungen bei der Tierhaltung. Vor diesem Hintergrund hält Rief die aktuelle Entscheidung für „sehr problematisch“. Josef Rief: „Es kann nicht sein, dass man versucht, durch eine Straftat eine andere aufzudecken.“