Justizminister für weniger Jugendstrafrecht
Wolf und Bausback fordern härtere Strafen für junge Täter von 18 bis 21 Jahren
STUTTGART (tja/kab) - Heranwachsende Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren sollen nur noch in wenigen Ausnahmefällen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das fordern die Justizminister von Baden-Württemberg und Bayern, Guido Wolf (CDU) und Winfried Bausback (CSU). „Ein Heranwachsender übernimmt ab dem 18. Lebensjahr alle Rechte und Pflichten eines mündigen Staatsbürgers. Warum sollte das im Strafrecht anders sein? Das ist den Bürgern nicht zu vermitteln“, sagte Wolf der „Schwäbischen Zeitung“.
Derzeit werde die Mehrzahl aller Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Gerade bei schweren Delikten werde durch die Gerichte nahezu ausschließlich Jugendstrafrecht angewandt. „Das halten mein Kollege Bausback und ich für bedenklich“, sagte Wolf. Das reguläre Strafrecht sieht härtere Strafen vor, während bei Jugendlichen oder noch unreifen Heranwachsenden der Erziehungsgedanke bei einem Urteil im Vordergrund stehen soll. „Man könnte zum Beispiel im Jugendgerichtsgesetz klarstellen, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren nur im absoluten Ausnahmefall Jugendstrafrecht angewandt werden darf“, sagte Wolf. Gemeinsam mit seinem bayerischen Kollegen von der CSU wolle er prüfen, ob sich hierfür bundesweit eine Mehrheit finden lässt.
STUTTGART (dpa) - Ein auch als Konsequenz auf die Pannen im Fall Anis Amri in Baden-Württemberg gegründeter Sonderstab des Innenministeriums hat inzwischen etliche ausländische Straftäter des Landes verwiesen. So wurde Mitte Januar unter anderem ein Tunesier abgeschoben, der behauptet hatte, syrischer Staatsangehöriger zu sein. Der Mann war wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Es lagen dem „Sonderstab gefährliche Ausländer“Erkenntnisse vor, dass er IS-Sympathisant sei.
„Es geht um eine kleine Gruppe von Ausländern, die allerdings großen Schaden anrichtet“, sagte Innenstaatssekretär Martin Jäger. „Der bei mir angesiedelte Sonderstab wird sich gezielt um diese Problemfälle kümmern“, sagte Jäger.
Bei den Staatsanwaltschaften wurden laut des Stuttgarter Generalstaatsanwalts Achim Brauneisen Staatsschutzzentren geschaffen und die Zuständigkeiten konzentriert. Außerdem soll ein neues sogenanntes Gefährdermanagement helfen, einzelne Ermittlungsverfahren gegen einen Gefährder bei einer Staatsanwaltschaft zusammenzuführen.
Im Blick hat der neue Sonderstab des Innenministeriums hauptsächlich Mehrfach- und Intensivstraftäter, Gefährder, Ausländer mit besonderem Gefahrenpotenzial und Ausländer, die bewusst und gewollt gegen Regeln eines geordneten Zusammenlebens verstoßen. Wenn eine schnelle Abschiebung nicht möglich ist, stößt der Sonderstab eine Sanktionskette an, wobei die Maßnahmen von den jeweils zuständigen Behörden veranlasst werden. Hier können auch die Kommunen als untere Verwaltungsbehörden ihren Beitrag leisten. Der Sonderstab bietet den Kommunen auch Hilfen in Form von Workshops an. Die Sanktionskette besteht im Wesentlichen aus Ausweisungen, Querverlegung in eine andere Unterkunft, Leistungskürzungen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten, Ablehnung der Einbürgerung oder Rücknahme der Einbürgerung.