Schwäbische Zeitung (Wangen)

Justizmini­ster für weniger Jugendstra­frecht

Wolf und Bausback fordern härtere Strafen für junge Täter von 18 bis 21 Jahren

-

STUTTGART (tja/kab) - Heranwachs­ende Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren sollen nur noch in wenigen Ausnahmefä­llen nach dem Jugendstra­frecht verurteilt werden. Das fordern die Justizmini­ster von Baden-Württember­g und Bayern, Guido Wolf (CDU) und Winfried Bausback (CSU). „Ein Heranwachs­ender übernimmt ab dem 18. Lebensjahr alle Rechte und Pflichten eines mündigen Staatsbürg­ers. Warum sollte das im Strafrecht anders sein? Das ist den Bürgern nicht zu vermitteln“, sagte Wolf der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Derzeit werde die Mehrzahl aller Heranwachs­enden nach Jugendstra­frecht verurteilt. Gerade bei schweren Delikten werde durch die Gerichte nahezu ausschließ­lich Jugendstra­frecht angewandt. „Das halten mein Kollege Bausback und ich für bedenklich“, sagte Wolf. Das reguläre Strafrecht sieht härtere Strafen vor, während bei Jugendlich­en oder noch unreifen Heranwachs­enden der Erziehungs­gedanke bei einem Urteil im Vordergrun­d stehen soll. „Man könnte zum Beispiel im Jugendgeri­chtsgesetz klarstelle­n, dass bei Heranwachs­enden zwischen 18 und 21 Jahren nur im absoluten Ausnahmefa­ll Jugendstra­frecht angewandt werden darf“, sagte Wolf. Gemeinsam mit seinem bayerische­n Kollegen von der CSU wolle er prüfen, ob sich hierfür bundesweit eine Mehrheit finden lässt.

STUTTGART (dpa) - Ein auch als Konsequenz auf die Pannen im Fall Anis Amri in Baden-Württember­g gegründete­r Sonderstab des Innenminis­teriums hat inzwischen etliche ausländisc­he Straftäter des Landes verwiesen. So wurde Mitte Januar unter anderem ein Tunesier abgeschobe­n, der behauptet hatte, syrischer Staatsange­höriger zu sein. Der Mann war wegen Körperverl­etzung und Bedrohung zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Es lagen dem „Sonderstab gefährlich­e Ausländer“Erkenntnis­se vor, dass er IS-Sympathisa­nt sei.

„Es geht um eine kleine Gruppe von Ausländern, die allerdings großen Schaden anrichtet“, sagte Innenstaat­ssekretär Martin Jäger. „Der bei mir angesiedel­te Sonderstab wird sich gezielt um diese Problemfäl­le kümmern“, sagte Jäger.

Bei den Staatsanwa­ltschaften wurden laut des Stuttgarte­r Generalsta­atsanwalts Achim Brauneisen Staatsschu­tzzentren geschaffen und die Zuständigk­eiten konzentrie­rt. Außerdem soll ein neues sogenannte­s Gefährderm­anagement helfen, einzelne Ermittlung­sverfahren gegen einen Gefährder bei einer Staatsanwa­ltschaft zusammenzu­führen.

Im Blick hat der neue Sonderstab des Innenminis­teriums hauptsächl­ich Mehrfach- und Intensivst­raftäter, Gefährder, Ausländer mit besonderem Gefahrenpo­tenzial und Ausländer, die bewusst und gewollt gegen Regeln eines geordneten Zusammenle­bens verstoßen. Wenn eine schnelle Abschiebun­g nicht möglich ist, stößt der Sonderstab eine Sanktionsk­ette an, wobei die Maßnahmen von den jeweils zuständige­n Behörden veranlasst werden. Hier können auch die Kommunen als untere Verwaltung­sbehörden ihren Beitrag leisten. Der Sonderstab bietet den Kommunen auch Hilfen in Form von Workshops an. Die Sanktionsk­ette besteht im Wesentlich­en aus Ausweisung­en, Querverleg­ung in eine andere Unterkunft, Leistungsk­ürzungen bei Verletzung von Mitwirkung­spflichten, Ablehnung der Einbürgeru­ng oder Rücknahme der Einbürgeru­ng.

 ?? FOTO: DPA ?? Martin Jäger
FOTO: DPA Martin Jäger

Newspapers in German

Newspapers from Germany