Schwäbische Zeitung (Wangen)

Rechtsstre­it über Pacht endet mit gütlicher Einigung

Amtsgerich­t Wangen: Mietvertra­g wird vor der Zeit beendet – Mietschuld­en belaufen sich auf 7900 Euro

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WANGEN (vs) - Wegen nicht bezahlter Miete sind sich vor dem Amtsgerich­t in Wangen der Vertreter einer Grundstück­sgemeinsch­aft und ein 55-jähriger Mann aus Kißlegg begegnet. Dieser hatte im vergangene­n Jahr zur gewerblich­en Nutzung bestimmte Räume in Kißlegg auf fünf Jahre angemietet, konnte die Pacht aber in der Folge nicht bezahlen.

„Ich hatte und habe gesundheit­liche Einschränk­ungen und kann nicht mehr so wie gewünscht arbeiten. Demnach kann ich auch mit den Räumen nichts mehr anfangen“, gab der Freiberufl­er zu Protokoll. In dem Glauben, dass es sich hierbei um einen „außerorden­tlichen Grund“handeln würde, kündigte er den Mietvertra­g. Einmal zum 30. November 2017 und nach einem Verkehrsun­fall noch einmal zum 30. Januar 2018. Da laut Wohnungsei­gentümer das Mietkonto „auf null steht“, erhoben sie daraufhin Klage.

„Mietschuld­en sind grundsätzl­ich zu bezahlen“, sagte der zuständige Richter in Sachen Zivilangel­egenheiten und zeigte sein Unverständ­nis: „Da gibt es nichts zu streiten!“Und er empfahl eine gütliche Einigung außerhalb des Verfahrens. Schon allein deshalb, „um sich Gerichtsko­sten zu ersparen“. Das lehnte der Kläger jedoch ab. Dieser wollte noch am Verhandlun­gstag „reinen Tisch machen“, um die Räume „so schnell wie möglich weiterverm­ieten zu können“.

Der von der Gemeinscha­ft beauftragt­e Rechtsbeis­tand führte den Stand der Dinge vor Augen und sagte hinsichtli­ch der „vielen geforderte­n Zugeständn­isse“: „Auf Wunsch des Mieters hat man Umbauten in Höhe von 30 000 Euro vorgenomme­n. Bleibt man ohne Rendite sitzen, verliert sich schnell die Freundscha­ft. Und obwohl der Mietvertra­g auf fünf Jahre abgeschlos­sen wurde, kam bereits nach sechs Monaten die Kündigung. Um dem Mieter entgegenzu­kommen, wurde ihm das Angebot auf die für sechs Monate gültige Reduzierun­g der Miete um die Hälfte gemacht.“

„Ich würde ja gerne zahlen, aber ich kann nicht“, entgegnete der Beschuldig­te kleinlaut. Und auf seine Frage, „wie man sich entgegenko­mmen könne“, kam die Antwort: „Solange Sie noch den Schlüssel in der Tasche haben, geht gar nichts. Sobald die Übergabe erfolgt ist, werden wir das Mietverhäl­tnis beenden. Ob Sie dann zahlen, ist eine andere Sache. Sie müssen keine Sorge haben, dass wir ihnen morgen den Gerichtsvo­llzieher ins Haus schicken.“

Die daraufhin erfolgte „gütliche Einigung“sieht nun vor, dass das Mietverhäl­tnis zum 28. Februar aufgelöst wird. Nach der Zahlung von insgesamt 7900 Euro plus Zinsen soll danach „alles abgegolten“sein. Nebenkoste­n werden nicht erhoben, die Mietkautio­n von 1500 Euro verrechnet. Zudem hat der Beklagte die Verfahrens­kosten zu tragen, die Vergleichs­kosten übernimmt der Kläger.

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