Rechtsstreit über Pacht endet mit gütlicher Einigung
Amtsgericht Wangen: Mietvertrag wird vor der Zeit beendet – Mietschulden belaufen sich auf 7900 Euro
WANGEN (vs) - Wegen nicht bezahlter Miete sind sich vor dem Amtsgericht in Wangen der Vertreter einer Grundstücksgemeinschaft und ein 55-jähriger Mann aus Kißlegg begegnet. Dieser hatte im vergangenen Jahr zur gewerblichen Nutzung bestimmte Räume in Kißlegg auf fünf Jahre angemietet, konnte die Pacht aber in der Folge nicht bezahlen.
„Ich hatte und habe gesundheitliche Einschränkungen und kann nicht mehr so wie gewünscht arbeiten. Demnach kann ich auch mit den Räumen nichts mehr anfangen“, gab der Freiberufler zu Protokoll. In dem Glauben, dass es sich hierbei um einen „außerordentlichen Grund“handeln würde, kündigte er den Mietvertrag. Einmal zum 30. November 2017 und nach einem Verkehrsunfall noch einmal zum 30. Januar 2018. Da laut Wohnungseigentümer das Mietkonto „auf null steht“, erhoben sie daraufhin Klage.
„Mietschulden sind grundsätzlich zu bezahlen“, sagte der zuständige Richter in Sachen Zivilangelegenheiten und zeigte sein Unverständnis: „Da gibt es nichts zu streiten!“Und er empfahl eine gütliche Einigung außerhalb des Verfahrens. Schon allein deshalb, „um sich Gerichtskosten zu ersparen“. Das lehnte der Kläger jedoch ab. Dieser wollte noch am Verhandlungstag „reinen Tisch machen“, um die Räume „so schnell wie möglich weitervermieten zu können“.
Der von der Gemeinschaft beauftragte Rechtsbeistand führte den Stand der Dinge vor Augen und sagte hinsichtlich der „vielen geforderten Zugeständnisse“: „Auf Wunsch des Mieters hat man Umbauten in Höhe von 30 000 Euro vorgenommen. Bleibt man ohne Rendite sitzen, verliert sich schnell die Freundschaft. Und obwohl der Mietvertrag auf fünf Jahre abgeschlossen wurde, kam bereits nach sechs Monaten die Kündigung. Um dem Mieter entgegenzukommen, wurde ihm das Angebot auf die für sechs Monate gültige Reduzierung der Miete um die Hälfte gemacht.“
„Ich würde ja gerne zahlen, aber ich kann nicht“, entgegnete der Beschuldigte kleinlaut. Und auf seine Frage, „wie man sich entgegenkommen könne“, kam die Antwort: „Solange Sie noch den Schlüssel in der Tasche haben, geht gar nichts. Sobald die Übergabe erfolgt ist, werden wir das Mietverhältnis beenden. Ob Sie dann zahlen, ist eine andere Sache. Sie müssen keine Sorge haben, dass wir ihnen morgen den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.“
Die daraufhin erfolgte „gütliche Einigung“sieht nun vor, dass das Mietverhältnis zum 28. Februar aufgelöst wird. Nach der Zahlung von insgesamt 7900 Euro plus Zinsen soll danach „alles abgegolten“sein. Nebenkosten werden nicht erhoben, die Mietkaution von 1500 Euro verrechnet. Zudem hat der Beklagte die Verfahrenskosten zu tragen, die Vergleichskosten übernimmt der Kläger.