Stadtverwaltung korrigiert Beschilderung
Leutkircher Anwalt hat auf rechtswidrige Situation in Niederhofen aufmerksam gemacht
LEUTKIRCH - In Niederhofen und Diepoldshofen ist die Verkehrsbeschilderung korrigiert worden. Dort galten seit der Tempo-30-Einführung zwischen 22 und 6 Uhr auf jeweils kurzen Abschnitten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für die einzelnen Fahrtrichtungen. Der Leutkircher Rechtsanwalt Manuel Trautwein hatte die Stadtverwaltung Anfang Februar auf die unzulässige Beschilderung hingewiesen und eine Korrektur gefordert (die SZ berichtete). Von Tempo-30-Schildern als „nicht hinnehmbare Verwaltungsposse“war die Rede.
Für Autofahrer, die von Leutkirch kommend die Ortschaft Niederhofen erreichen, gilt ab dem Ortseingang Tempo 50. Rund 30 Meter später begrenzt ein Schild die zulässige Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer – gültig zwischen 22 und 6 Uhr. Ein anderes Bild bot sich bisher auf der entgegengesetzten Fahrtrichtung. Dort weist ein Schild, das etwa in der Ortsmitte platziert ist, darauf hin, dass nachts auf die Bremse getreten werden sollte. Dieses Verkehrszeichen wurde in Fahrtrichtung Leutkirch allerdings erst durch das Ortsschild wieder aufgelöst. Somit galten auf einem Streckenabschnitt kurz vor dem Ortsschild unterschiedliche Begrenzungen für die Fahrtrichtungen.
Damit ist jetzt Schluss. Seit wenigen Tagen gilt auch auf dieser Teilstrecke Tempo 50. Ein neues Verkehrszeichen weist darauf hin. „Wir geben Ihnen in dem Punkt, dass in Niederhofen in beiden Fahrtrichtungen die gleiche Geschwindigkeitsbegrenzung gelten muss, recht“, heißt es in einem Schreiben der Stadtverwaltung an den Rechtsanwalt Manuel Trautwein, das der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt.
Weiter steht dort: „Unser Bestreben ist es, möglichst wenig Verkehrszeichen zu erstellen.“Ein Verkehrszeichen 30 Meter vor der Aufhebung durch ein Ortsschild mache aus Sicht der Stadtverwaltung keinen Sinn: „Der ,durchschnittliche’ Verkehrsteilnehmer wird in der Regel schon vor dem unmittelbaren Erreichen des Ortsschildes beschleunigen, unabhängig davon, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h schon aufgehoben wurde oder nicht“, heißt es in der Stellungnahme. Deshalb habe die Verwaltung in Niederhofen und Diepoldshofen auf die Verkehrszeichen verzichtet.
Um den rechtlichen Vorgaben zu hundert Prozent gerecht zu werden, seien die Schilder nun allerdings aufgestellt worden. Während das neue Zeichen in Niederhofen bereits seit einigen Tagen steht, sollte die Aufstellung in Diepoldshofen planmäßig im Laufe des Montags durch die Straßenbauverwaltung des Landkreises erfolgen.
Die neue Beschilderung war laut Manuel Trautwein dringend nötig. Denn: „In diesen Zonen sind erhebliche Haftungsrisiken geschaffen worden“, meint er im Gespräch mit der SZ. Die Frage der Haftung könnte beispielsweise bei einem Unfall auftauchen, für den ein Verkehrsteilnehmer verantwortlich ist, der an dieser Stelle zu schnell unterwegs gewesen ist.
Zudem hat der Rechtsanwalt in seinem Schreiben an die Stadt Leutkirch im Februar darauf hingewiesen, dass es die ungleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Fahrtrichtungen an weiteren Stellen auf Leutkircher Gemarkung geben könnte.
Auf Anfrage heißt es von der Stadtverwaltung dazu: „An anderen Stellen in der Innenstadt oder der Ortschaften sind keine Änderungen notwendig.“