Fragen von Reue und Rache
Hussein K. äußert sich im Freiburger Mordprozess – Zentrale Punkte lässt er offen
FREIBURG (lsw) - Hussein K. hat lange geschwiegen. Der Angeklagte im Freiburger Mordprozess sagte nichts, nahm größtenteils ohne erkennbare äußerliche Regung an dem Verfahren teil. Nach mehr als einem halben Jahr Prozessdauer und 24 Verhandlungstagen ergreift er das ihm mögliche letzte Wort. „Ich bereue die Tat. Ich möchte mich entschuldigen“, sagt er. Der Prozess, der Anfang September vergangenen Jahres begonnen hat und überregional auf Resonanz stößt, steht somit vor seinem Finale. Das Urteil wird am 22. März verkündet.
Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass der junge Flüchtling im Oktober 2016 nachts in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin Maria L. vom Fahrrad gestoßen, vergewaltigt und ermordet hat. Die Studentin war alleine mit dem Fahrrad auf dem Weg von einer Studentenparty, als sie Opfer des Verbrechens wurde.
„Es tut mir leid, dass es passiert ist. Aber ich kann die Zeit nicht zurückdrehen“, sagt Hussein K. am Montag im großen Saal des Freiburger Landgerichts. „Das, was ich getan habe, tut mir sehr leid.“Mit Blick auf die anderen am Prozess Beteiligten sagt er: „Sie leben in Gedanken an Maria. Ich leide darunter. Mein Herz brennt.“Nun erwarte er ein Urteil: „Ich möchte dafür zur Rechenschaft gezogen werden – die Strafe erhalten, die mir zusteht“, sagt der junge Mann, dessen Worte übersetzt werden. „Drogen haben mir mein Leben zerstört.“
Hussein K. direkt gegenüber sitzt Rechtsanwalt Bernhard Kramer. Er vertritt die Eltern der getöteten Studentin, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten. Persönlich erschienen sind sie nicht. „Seelisch und nervlich sind sie nicht dieser Situation gewachsen“, sagt Kramer. Die Eltern, sagt der Jurist, „sind nicht von Hass oder Rachegefühlen erfüllt“. Sie hätten „unvorstellbares Leid durchlebt“und wünschten sich, dass der Fall juristisch korrekt aufgeklärt werde. Dies sei gelungen.
„Gelogen und getäuscht“
Reue, sagt Staatsanwalt Berger, habe Hussein K. nicht gezeigt. Er habe gelogen und getäuscht, die Grausamkeit des Verbrechens sei erst durch Ermittlungen ans Licht gekommen. Berger fordert eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Der Pflichtverteidiger Sebastian Glathe setzt der Anklage grundsätzlich nichts entgegen. Auch er rechnet mit einer langjährigen Haftstrafe, wie er in seinem Plädoyer am Montag sagt. Er fordert eine Drogentherapie für seinen Mandanten. Sicherungsverwahrung und besondere Schwere der Schuld lehnt Glathe ab.