Gericht stellt Einheitsforstamt in Frage und will mehr Wettbewerb
Das Oberlandesgericht Düsseldorf fällte am 15. März 2017 im Streit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt ein Urteil, dass die Forstorganisation komplett umkrempeln wird. Das Land darf demnach für private und kommunale Waldbesitzer künftig weder Holz vermarkten noch deren Forst bewirtschaften. Das Kartellamt hatte das Modell des Einheitsforstamts in Baden-Württemberg infrage gestellt. Dieses funktioniert so: Förster bei den Landkreisen sind zuaber ständig für alle Arten von Wald, egal, wer ihn besitzt. Revierleiter und Förster verlangen von Kommunen und Privaten Gebühren, die aber nicht kostendeckend sind. Außerdem vermarktete der Eigenbetrieb des Landes, ForstBW, bis 2015 das Holz für jeden, der dies wünschte. Nach einem ersten Einschreiten der Wettbewerbshüter trennte man den Holzverkauf vom Rest der Aufgaben. Eigens eingerichtete Holzverkaufsstellen der Landratsämter übernahmen diesen. Das ging den Düsseldorfer Richtern nicht weit genug. Aus ihrer Sicht benachteiligt das Modell andere Wettbewerber. Das Land verschaffe sich Vorteile, weil es große Mengen Holz von Kommunen, Privaten und eigenem Forst verkaufen könne. Außerdem wisse es durch die Bewirtschaftung eines Großteil des Forstes, wann welche Holzmengen auf den Markt kommen. Dieses Wissen sei ein Vorteil gegenüber privaten Holzverkäufern. Die Richter untersagten deshalb jede Art der forstwirtschaftlichen Tätigkeit durch das Land. (sz/tja)