Schwäbische Zeitung (Wangen)

Besondere Hygienevor­schriften für einen Unverpackt-Laden

-

In einem Laden, der Lebensmitt­el ohne Verpackung­en anbietet, gelten besondere Hygienevor­schriften. Davon weiß Alicia Dannecker, Inhaberin des Unverpackt-Ladens „Wohlgefühl“in Ravensburg, zu berichten. „Wir haben von Anfang an mit dem Veterinära­mt, also der Lebensmitt­elaufsicht, zusammenge­arbeitet“, so die Junguntern­ehmerin. „Sie hat uns dabei beraten, worauf wir achten müssen.“Obligatori­sch sei etwa ein Handwaschb­ecken. Die Lebensmitt­el dürften außerdem nur an bestimmten Orten aufbewahrt werden, also zum Beidie spiel nicht in einem Toilettenv­orraum. Pflicht sind auch ein Fliegengit­ter im Lager sowie weitere präventive Schädlings­kekämpfung­smaßnahmen. Dazu gehören laut Dannecker regelmäßig­e Sicht- und gegebenenf­alls Geschmacks­kontrollen der Ware, weil „die Schädlinge meist nicht vor Ort in die Ware gelangen, sondern bereits vorher drin sind“. Wäre also ein Getreide von Schädlinge­n befallen, müsste der gesamte Sack komplett vernichtet werden. „Das hatten wir aber zum Glück noch nie.“Weitere Maßnahmen: Das Besteck, mit dem Leute ihre Lebensmitt­el abfüllen, muss täglich bei mehr als 70 Grad gereinigt werden, die Stoffhandt­ücher werden nur einmal verwendet und anschließe­nd in der Maschine gewaschen, Schütten sind so konzipiert, dass weder der Kundenbehä­lter noch der Kunde damit in Kontakt kommen kann. Die Edelstahlb­ehälter zum Schöpfen haben zudem einen Deckel, den man einhängen kann, „damit er nicht irgendwo rumhängt, während die Leute schöpfen“. Dies alles sind aus Sicht von Dannecker „total logische und nachvollzi­ehbare Dinge“. (jam)

Newspapers in German

Newspapers from Germany