Mit gestohlenen Ausweisen zu Gratis-Handys
Trio nimmt Geldbeutel aus Spinden in einem Freizeitbad mit – Mit den Papieren schließen sie Mobilfunkverträge ab, um an teure Smartphones zu kommen
OBERALLGÄU - Die Masche war dreist, aber erfolgreich. Dreimal stahlen drei Täter aus Spinden in einem Freizeitbad Geldbeutel und schlossen dann mit den gestohlenen Ausweisen in Elektronikmärkten in der Region Handyverträge ab, um so kostenlos an teure Mobiltelefone zu kommen. Die Geräte wurden später weiterverkauft.
Das Besondere an dem Fall, der jetzt am Amtsgericht Sonthofen verhandelt wurde: Bei der Bande handelte sich um ein Familienunternehmen: So saßen jetzt die 54-jährige Mutter, ihr 34-jähriger Sohn und ihr früherer Lebensgefährte (51) auf der Anklagebank. Sie hatten die Taten gemeinsam verübt und waren jetzt unter anderem wegen gemeinschaftlichen Diebstahl und gewerbsmäßigen Betrug angeklagt. Am Ende kamen alle drei Angeklagten mit Bewährungsstrafen davon, auch weil die Taten schon lange zurückliegen.
Denn die Diebstähle und Betrugsfälle ereigneten sich bereits im Februar 2014. Der Ablauf war immer gleich. Sie fuhren mit dem Auto zu einem Oberallgäuer Freizeitbad. Der Sohn ging hinein und durchsuchte die Umkleidekabinen nach nicht verriegelten Spinden oder brach die Schließfächer mit einem mitgebrachten Schraubenzieher auf.
Dabei entwendete er Bargeld, Bankkarten, Ausweise und Führerscheine. Das Geld teilten die Angeklagten unter sich auf. Nach den Diebstählen fuhren sie zu verschiedenen Elektronikmärkten in der Region, um dort mit den gestohlenen Ausweisen unter falschem Namen Handyverträge abzuschließen, um so an moderne Mobiltelefone zu kommen, die sie dann weiterverkauften. In einem Fall schlossen sie sechs Mobilfunkverträge auf den Namen einer bestohlenen Badbesucherin ab. Mit dem erbeuteten Geld bestritt die Familie ihren Lebensunterhalt.
Den Angeklagten sei es darum gegangen, in den Besitz der Mobiltelefone zu gelangen, führte der Staatsanwalt aus. Dabei hätten sie bewusst zusammengewirkt. Der Sohn stahl die Sachen, dann schloss er gemeinsam mit seiner Mutter die Verträge ab und ihr Lebensgefährte war der Fahrer. Das räumten die Angeklagten vor Gericht ein und baten um Entschuldigung. Die 54-Jährige nahm die Schuld auf sich: „Ich habe als Mutter versagt, weil zugelassen habe, dass mein Sohn das macht.“Sie habe damals Alkoholprobleme gehabt und permanent unter Geldnot gelitten, führte die Oberallgäuerin aus. Dann sei ihr Sohn auf die Idee gekommen, mit den Taten die Probleme der Familie zu lösen.
„Das Geld hat gefehlt, dann hat man sich bei anderen bedient“, sagte der Staatsanwalt. Doch weil das Verfahren – nicht durch die Angeklagten verschuldet – sehr lange gedauert habe und sie in den vergangenen vier Jahren ihr Leben in den Griff bekommen hätten, sprach er sich dafür aus, die Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen. „Alle haben es eingeräumt, alle haben es eingesehen“, sagte der Staatsanwalt.
„Sehr kriminelles Vorgehen“
So sah das auch Richterin Brigitte Gramatte-Dresse. Sie verurteilte Mutter und Sohn zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Der Lebensgefährte kam mit 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung davon. Alle drei Angeklagten müssen 1000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. „Es war eine sehr kriminelle Vorgehensweise“, sagte die Richterin. Aber auch sie würdigte die umfassenden Geständnisse der Angeklagten. Das Urteil ist rechtskräftig.