Rauswurf der ehemaligen Ludwigsburger Rektorin Stöckle war rechtswidrig
STUTTGART (lsw) - Das umstrittene Aus der ehemaligen Rektorin an der Beamten-Hochschule Ludwigsburg 2015 war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht in Ordnung. Die
Klage von Claudia Stöckle gegen das Land zur vorzeitigen Beendigung ihres Amtes war erfolgreich, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitag mitteilte. Die Begründung für diese Entscheidung liegt jedoch noch nicht vor. Sie folgt mit dem Urteil, das beiden Seiten laut Gericht in einigen Wochen zugestellt wird.
„Ich bin froh und erleichtert“, sagte Stöckle in einer ersten Reaktion. Man werde das Urteil und die Begründung genau prüfen und dann entscheiden, wie es weitergehe, hieß es im Ministerium. Bei einem Eilverfahren vor zwei Jahren hatte Stöckle beim Verwaltungsgericht Stuttgart zunächst Recht bekommen, war dann aber in zweiter Instanz am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gescheitert. In der Entscheidung vom Freitag hat das Stuttgarter Gericht eine Berufung ausdrücklich zugelassen.
Stöckle hatte sich bei der Verhandlung am Donnerstag als „Opfer einer Intrige von 20 Leuten“bezeichnet. Die Mehrheit der Hochschule habe hinter ihr gestanden. Die Gremien der Hochschule, sowohl Hochschulrat als auch Senat, hatten sich damals im Verlauf einer Führungs- und Vertrauenskrise gegen die Rektorin gestellt. Das Ministerium setzte sie am 26. Februar 2015 über die vorzeitige Beendigung ihres Amtes in Kenntnis. Stöckle war seit 2012 im Amt und auf sechs Jahre bestellt.