Cocktail aus Medikamenten und Alkohol führen zu Straftat
Wegen Schuldunfähigkeit wird ein Westallgäuer zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verwarnt – Vorwurf: „Fahrlässiger Vollrausch“
WANGEN/ISNY - Wegen eines fahrlässigen Vollrausches ist jetzt ein junger Mann aus dem Westallgäu verwarnt worden, vorbehaltlich einer einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Es ist ein kurioser Fall.
In der Nacht zum 1. April 2017 hielt sich der damals stark angetrunkene Angeklagte in einem Isnyer Jugendzentrum auf. Als er durch starkes Rumkrakeelen auffiel, wurde er zum Verlassen der Räumlichkeiten aufgefordert. Was schließlich auch nach einigen Protesten gelang. Auf seinem Nachhauseweg brach er in ei- ne Schule ein, zerschlug dort – unter anderem mit einem Stuhl – Fensterrahmen und Glasscheiben. Außer- dem riss er den Feuerlöscher aus der Verankerung.
„Von der Tat selber weiß ich nichts mehr“, ließ der Mann im Gerichtssaal verlauten. Hatten das vor ihm schon viele Angeklagte behauptet und waren eines Besseren belehrt worden, so schenkte man diesem nach eingehender Beweisaufnahme Glauben. Ärztliche Atteste bescheinigten ihm zudem, unter Angststörungen und Depressionen zu leiden und dagegen mit unterschiedlichen Medikamenten behandelt zu werden.
„Ich hatte an diesem Tag Tropfen und Tabletten in Übermengen zu mir genommen, dazu mehrere Glas Bier und Schnäpse getrunken“, konnte sich der junge Mann noch erinnern. Und auch, dass er im Jugendzentrum „eine Flasche an den Schädel“bekommen hatte. Doch dann sei der Film gerissen. Bis zum nächsten Morgen, als er eine Platzwunde am Kopf sowie verschiedene Schürfund Schnittwunden an seinem Körper bemerkte.
Dem später konsultierten Arzt im Krankenhaus hatte er noch etwas von einem Fahrradunfall gesagt. Aber als die Polizeibeamten in der fraglichen Schule Blutspuren auffanden und diese durch DNA-Analyse dem Verdächtigen einwandfrei zugeordnet werden konnten, wurde aus dem mutmaßlichen ein überführter Täter.
So blieb letztendlich nur noch die Frage nach der Schuldfähigkeit. Aufschluss brachte hier das Gutachten eines Facharztes. Sein Fazit: „Erhöhte Einnahme von Psychopharmaka zusammen mit Alkohol enthemmen, vermindern die Steuerungsfähigkeit und können aggressiv machen.“Selbst bei vorschriftsmäßiger Einnahme, so war zu hören, könnten Nebenwirkungen wie beispielsweise Verwirrtheitszustände auftreten.
Dieses Gutachten schließlich war es, das den Vertreter der Staatsanwaltschaft wie auch den Richter am Amtsgericht von Schuldunfähigkeit sprechen ließen. Der Vorwurf der Sachbeschädigung wurde fallengelassen. Unter Einbeziehung einer im September 2017 verhängten Geldstrafe zur Bewährung, die ebenfalls wegen Sachbeschädigung und Beleidigung eines Polizisten verhängt worden war, wurde die Gesamtstrafe gebildet.
„Mir ist bewusst geworden, dass sich was ändern muss“, ließ der Mann verlauten. Und wer ihn sich genau ansah, hoffte mit ihm: „Seit einem Jahr trinke ich keinen Alkohol mehr und nehme die verordneten Medikamente wie vorgeschrieben. Auch arbeite ich wieder. Gesundheitlich geht es mir topp.“Und er versprach, den vom Gericht verlangten Nachweis über den Medikamentenspiegel pünktlich einmal im Jahr vorzulegen.