Schwäbische Zeitung (Wangen)

Jeder Wasserkund­e kann Widerspruc­h einlegen

So geht es in dem Verfahren zum Kiesabbau in Hergatz weiter

- Von Dirk Augustin

LINDAU/HERGATZ - Nach mehr als fünf Jahren Ruhe hat die Firma Geiger das Verfahren für den Kiesabbau in Grod wieder aktiviert. Das verunsiche­rt viele Kunden des Zweckverba­nds Handwerksg­ruppe, die ihr Wasser aus dem Bereich bekommen. Jeder betroffene kann dies in dem laufenden Verfahren zum Ausdruck bringen.

Wo kann man die Pläne einsehen?

Die Pläne für den Kiesabbau in Grod liegen bis einschließ­lich Freitag, 20. Juli, in den Rathäusern der Gemeinden Hergatz und Argenbühl sowie im Landratsam­t Lindau aus. Wer interessie­rt ist, kann sich die Pläne dort zu den üblichen Öffnungsze­iten anschauen. Jeder kann die Unterlagen aber auch bequem online einsehen auf der Homepage des Landratsam­ts unter der Adresse www.landkreis-lindau.de, dann muss man weiterklic­ken unter Bürgerserv­ice und Bekanntmac­hungen.

Bis wann kann man den Plänen widersprec­hen?

Die Einspruchs­frist endet am 3. August, bis zu diesem Tag müssen die Einwendung­en bei den genannten Gemeinden oder beim Landratsam­t eingehen. Das Landratsam­t muss dann alle Einwendung­en aufarbeite­n und dem Antragstel­ler, also der Firma Geiger, zur Stellungna­hme vorlegen.

Wie geht es in dem Verfahren weiter?

Bei einem sogenannte­n Erörterung­stermin, der nach Angaben von Landratsam­t-Pressespre­cherin Sibylle Ehreiser voraussich­tlich zum Ende des Jahres stattfinde­n wird, können dann Einwender und Firma ihre Argumente austausche­n. Möglicherw­eise kommt der Antragstel­lern den Kritikern dann sogar in Teilbereic­hen ein Stück entgegen. Wo die Meinungen unterschie­dlich bleiben, muss letztlich das Landratsam­t entscheide­n.

Wann dies passieren wird, ist laut Ehreiser noch völlig offen, das hänge davon ab, „wie umfangreic­h die Prüfung sein wird und ob eventuell noch Nachforder­ungen notwendig sind“.

Wer kann sich an dem Verfahren beteiligen?

An dem Verfahren kann sich jeder beteiligen, „dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird“. „Dazu gehören selbstvers­tändlich auch die Kunden der Handwerksg­ruppe“, sagt Ehreiser. Wichtig ist, dass Betroffene ihre Einwände bei den Gemeinden Hergatz oder Argenbühl oder beim Landratsam­t entweder schriftlic­h oder zur Niederschr­ift vorbringen muss. Es reicht ein Brief an diese Adresse Landratsam­t Lindau, Planfestst­ellungsver­fahren Kiesabbau, Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau.

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