Jeder Wasserkunde kann Widerspruch einlegen
So geht es in dem Verfahren zum Kiesabbau in Hergatz weiter
LINDAU/HERGATZ - Nach mehr als fünf Jahren Ruhe hat die Firma Geiger das Verfahren für den Kiesabbau in Grod wieder aktiviert. Das verunsichert viele Kunden des Zweckverbands Handwerksgruppe, die ihr Wasser aus dem Bereich bekommen. Jeder betroffene kann dies in dem laufenden Verfahren zum Ausdruck bringen.
Wo kann man die Pläne einsehen?
Die Pläne für den Kiesabbau in Grod liegen bis einschließlich Freitag, 20. Juli, in den Rathäusern der Gemeinden Hergatz und Argenbühl sowie im Landratsamt Lindau aus. Wer interessiert ist, kann sich die Pläne dort zu den üblichen Öffnungszeiten anschauen. Jeder kann die Unterlagen aber auch bequem online einsehen auf der Homepage des Landratsamts unter der Adresse www.landkreis-lindau.de, dann muss man weiterklicken unter Bürgerservice und Bekanntmachungen.
Bis wann kann man den Plänen widersprechen?
Die Einspruchsfrist endet am 3. August, bis zu diesem Tag müssen die Einwendungen bei den genannten Gemeinden oder beim Landratsamt eingehen. Das Landratsamt muss dann alle Einwendungen aufarbeiten und dem Antragsteller, also der Firma Geiger, zur Stellungnahme vorlegen.
Wie geht es in dem Verfahren weiter?
Bei einem sogenannten Erörterungstermin, der nach Angaben von Landratsamt-Pressesprecherin Sibylle Ehreiser voraussichtlich zum Ende des Jahres stattfinden wird, können dann Einwender und Firma ihre Argumente austauschen. Möglicherweise kommt der Antragstellern den Kritikern dann sogar in Teilbereichen ein Stück entgegen. Wo die Meinungen unterschiedlich bleiben, muss letztlich das Landratsamt entscheiden.
Wann dies passieren wird, ist laut Ehreiser noch völlig offen, das hänge davon ab, „wie umfangreich die Prüfung sein wird und ob eventuell noch Nachforderungen notwendig sind“.
Wer kann sich an dem Verfahren beteiligen?
An dem Verfahren kann sich jeder beteiligen, „dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird“. „Dazu gehören selbstverständlich auch die Kunden der Handwerksgruppe“, sagt Ehreiser. Wichtig ist, dass Betroffene ihre Einwände bei den Gemeinden Hergatz oder Argenbühl oder beim Landratsamt entweder schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen muss. Es reicht ein Brief an diese Adresse Landratsamt Lindau, Planfeststellungsverfahren Kiesabbau, Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau.