Rundfunkbeitrag vor Gericht
Verfassungsrichter urteilen, ob die Abgabe gerecht ist – Die wichtigsten Antworten dazu
RAVENSBURG - Heute beendet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen jahrelangen Rechtsstreit: Die Obersten Richter entscheiden über den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mehrfach stand die Abgabe seit ihrer Einführung im Jahr 2013 vor verschiedenen Gerichten. Nach dem Urteil am heutigen Mittwoch soll feststehen, ob der Beitrag gerecht ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Worum geht es heute in Karlsruhe?
Es geht vor allem um zwei Fragen. Zum einen sehen Kritiker in der Abgabe eine verdeckte Steuer. Zum anderen klären die Karlsruher Richter, ob es rechtens und fair ist, dass jeder Haushalt den gleichen Betrag zahlt – unabhängig davon, wie viele Personen darin leben.
Wer klagt gegen den Rundfunkbeitrag?
Drei Privatpersonen und die Mietwagenfirma Sixt haben ihre Verfassungsbeschwerden eingereicht. Sie fühlen sich durch den einheitlichen Beitragssatz ungerecht behandelt. Zudem sehen sie den Beitrag als Steuer, weil grundsätzlich jeder zur Zahlung verpflichtet ist. Zweitwohnungsbesitzer kritisieren, dass sie zweimal zahlen müssen. Sixt beschwert sich zudem darüber, dass für Privatautos kein Beitrag fällig wird, wohl aber für betrieblich genutzte Fahrzeuge. Falls die Karlsruher Richter den Rundfunkbeitrag als Steuer klassifizieren, wären die Länder nicht mehr zuständig. Diese erheben die Gebühren jedoch bislang.
Um wieviel Geld geht es?
Jeder Haushalt zahlt pro Monat 17,50 Euro. Die Wohngemeinschaft mit fünf Bewohnern muss diesen Betrag ebenso abgeben wie die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern. Firmen zahlen unter anderem nach Anzahl der Beschäftigten und Betriebsstätten. Empfänger von Sozialleistungen sind jedoch vom Beitrag ausgenommen. Im vergangenen Jahr erzielten ARD, ZDF und Deutschlandradio so Gesamterträge in Höhe von 7,9 Milliarden Euro – rund 3,7 Millionen Euro weniger als im Jahr 2016.
Wie war das früher geregelt?
Der Rundfunkbeitrag hatte im Jahr 2013 die frühere GEZ-Gebühr ersetzt. Vor der Reform hatte jeder Bürger nach der Anzahl der Fernseher und Radios gezahlt. Die Besuche von GEZ-Mitarbeitern, die Haushalte nach Empfangsgeräten durchforsten, fielen mit der Reform weg. Das neue Zahlmodell war von den öffentlich-rechtlichen Sendern eingeführt worden, da auch auf Smartphones und Computern das Programm konsumiert werden kann. Das ist auch ihr Argument für den Rundfunkbeihafen, trag. Durch das neue System sei die Abgabe zudem einfacher.
Ist der Rundfunkbeitrag juristisch gesehen einer Steuer ähnlich?
Laut Georg Jochum, Steuerrechtler an der Zeppelin Universität Friedrichs- gibt es wichtige Unterschiede. „Die Steuer fließt dem allgemeinen Staatshaushalt zu“, erklärt der Jurist. „Der Rundfunkbeitrag ist hingegen eine sogenannte Vorzugslast.“Sprich: Der Staat sammelt Geld ein, um damit ein öffentlich-rechtliches Programm gewährleisten zu können. Es fließt in die Bereitstellung einer speziellen „Infrastruktur“– ähnlich wie bei einer Straßenmaut. Der Bürger bezahlt und erhält, zumindest theoretisch, eine Gegenleistung. Überhaupt dürfe der öffentlichrechtliche Rundfunk wegen seiner Unabhängigkeit von der Politik gar nicht über Steuern finanziert werden: „Sonst wäre es ein Staatsrundfunk. Der Staat würde darüber entscheiden, was im Programm läuft“, sagt Jochum. Da die öffentlich-rechtlichen Medien staatsfern seien, müssten sie über Beiträge finanziert werden.
Könnte der Rundfunkbeitrag heute generell fallen?
Nein, das ist eher unwahrscheinlich. Der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hatte in der mündlichen Verhandlung im Mai betont, es gehe bei der Verhandlung nicht um eine generelle Kritik am Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch Jurist Georg Jochum geht nicht davon aus, dass es um die völlige Abschaffung des Beitrags geht: „Ich halte es für ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundprinzip der Beitragsfinanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks kippt.“Dass das Bundesverfassungsgericht jedoch Korrekturen und Änderungen anmahnt, ist wahrscheinlich. Im Mai hatten die Obersten Richter bereits eine ungleiche Bemessung der Beiträge kritisiert.