Umwelthilfe will mehr Trinkwasserschutz erstreiten
Einen besseren Schutz des Grundwassers vor Nitrat aus der Landwirtschaft will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstreiten. Der Verein hat die Bundesregierung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verklagt. Unter allen 28 EU-Staaten weise Deutschland die zweithöchste Belastung durch Nitrat auf. Nur in Malta sei das Grundwasser noch stärker belastet. Das geht aus dem Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie vom Mai 2018 hervor, auf den sich die DUH beruft.
Wie groß ist das Problem?
Die Bundesregierung hatte im Nitratbericht 2016 eingeräumt, dass an 28 Prozent der Messstellen in Agrargebieten die EU-Grenzwerte von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser überschritten werden. Als Hauptursache für die Belastung gilt laut Deutscher Umwelthilfe der Einsatz von Gülle oder Mineraldünger in der Landwirtschaft. In den Landkreisen Biberach und Sigmaringen liegen die Nitratwerte im Grundwasser teils über den EU-Grenzwerten.
Die Bundesregierung hatte 2017 schärfere Düngeregeln eingeführt, was ist damit?
Messwerte zu den verschärften Düngeregeln liegen noch nicht vor. Das Bundesumweltministerium hatte mit dem „Nationalen Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat“eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Kernelement war die Reform des Düngerechts. Landwirte und Mastbetriebe müssen seitdem zahlreiche Vorschriften beachten, um den Schadstoffeintrag im Boden zu verringern. Die DUH hält die Maßnahmen für nicht weitgehend genug.
Was will die Deutsche Umwelthilfe mit der Klage erreichen?
Die Deutsche Umwelthilfe richtet ihre Grundsatzklage stellvertretend gegen das Bundeslandwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) – und ist damit nach der EU-Kommission der zweite Kläger gegen die Bundesrepublik. Ziel ist eine Überarbeitung des Nationalen Aktionsprogramms und damit des deutschen Düngerechts, sodass die NitratGrenzwerte überall wieder eingehalten werden. Die Kläger fordern auch eine Verringerung des Stickstoffund Phosphoreintrags in der Landwirtschaft.
Was droht der Bundesrepublik?
Sollte das Gericht die Klage annehmen, wird mit einem Urteil in der zweiten Jahreshälfte 2019 gerechnet. Wenn die Richter eine Revision zulassen, ist der Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und dann zum Europäischen Gerichtshof denkbar. Im Erfolgsfall drohen der Bundesregierung Strafzahlungen.
Was sagt die Opposition?
Anton Hofreiter, Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sprach von einem „Weckruf“für Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Das Alibiprogramm der Bundesregierung zum Gewässerschutz wird unser Grundwasser und unsere Bäche nicht vor der Gülleund Düngerflut aus der Agroindustrie schützen.“Die Bundesregierung müsse „endlich entschieden“gegen die Nitrat-Einträge vorgehen, forderte der Grünen-Politiker.