Einmal Haftstrafe und einmal Freispruch für Asylbewerber
Gefährliche Körperverletzung bringt Mann aus Wangen für sieben Monate hinter Gitter
WANGEN - Im Fall der gefährlichen Körperverletzung, die einem Asylbewerber aus Wangen bereits vor ein paar Wochen zur Last gelegt worden war, die Beweisaufnahme aber wegen ausgebliebener Zeugen nicht abgeschlossen werden konnte, ist jetzt das Urteil gesprochen worden. Es gab eine siebenmonatige Haftstrafe, aber auch einen Freispruch für ihn in einer weiteren Verhandlung.
Das Wangener Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem anderen Mann einen Tag vor Heiligabend in der gemeinsamen Unterkunft unvermittelt eine leere Bierflasche und dann einen Ventilator ins Gesicht beziehungsweise an den Kopf geworfen und ihn damit verletzt hat. Die Gegendarstellung, vom Schrank seien diese Dinge gefallen und hätten den Zeugen getroffen, glaubte ihm nur die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. „Die Verletzungen wären heftiger ausgefallen“, so ihre Meinung.
„Das, was der Angeklagte da sagt, hört sich wenig überzeugend an“, so der Richter am Amtsgericht. Er war überzeugt: „Die ärztlich diagnostizierte Schnittverletzung oberhalb der Lippe sind sehr wohl mit dem Wurf einer Flasche zu erklären.“Wenngleich der Richter die Frage nach dem nicht geklärten „Warum?“in den Raum stellte. Schlussendlich hielt er sieben Monate Freiheitsstrafe für Tat und Schuld angemessen und schloss eine Bewährung allein deshalb aus, weil der Angeklagte wegen anderer Gewaltdelikte bereits unter einer solchen steht.
Viel Hin und Her
Ein anderes Bild zeigte sich bei dem zweiten verhandelten Fall. Der Zeuge, der in einer Unterkunft in Ravensburg lebt, schilderte den Tathergang aus seiner Sicht zunächst so: „Ich habe geschlafen, als jemand heftig an die Tür klopfte. Ich machte auf. Es war der Angeklagte, der mit mir kämpfen wollte. Angeblich hätte ich ihn beleidigt. Er hielt eine Art Waffe in der Hand. Ich flüchtete durch das Fenster. Als ich zurückkam, fehlten Geld und Handy.“
Nach vielem Hin und Her und nach unzähligen Nachfragen, insbesondere vom Verteidiger, ergänzte der Zeuge in Richtung: „Der Mann hat die Tür mit einem Stein kaputt gemacht, sodass sie sich nicht mehr abschließen ließ.“Aus der Waffe wurde ein großes Küchenmesser, aus dem Kampf eine Todesdrohung, die Stunden vor dem angeblichen Überfall ein gemeinsames Saufgelage bis in die frühen Morgenstunden. Schließlich stellte sich heraus, dass die Zimmertür zum Flur hin zu öffnen war und gar nicht, wie angegeben, von innen her hätte zugedrückt werden können. Außerdem sei es überhaupt schwierig, „mit einem Stein eine Tür gewaltsam zu öffnen“. Zudem wären keinerlei Beschädigungen von Zarge und Schloss erkennbar gewesen. „Diese Tür wurde definitiv nicht aufgebrochen“, ließ der Richter hören und sprach den Angeklagten in diesem Punkt frei.