Schwäbische Zeitung (Wangen)

Einmal Haftstrafe und einmal Freispruch für Asylbewerb­er

Gefährlich­e Körperverl­etzung bringt Mann aus Wangen für sieben Monate hinter Gitter

- Von Vera Stiller

WANGEN - Im Fall der gefährlich­en Körperverl­etzung, die einem Asylbewerb­er aus Wangen bereits vor ein paar Wochen zur Last gelegt worden war, die Beweisaufn­ahme aber wegen ausgeblieb­ener Zeugen nicht abgeschlos­sen werden konnte, ist jetzt das Urteil gesprochen worden. Es gab eine siebenmona­tige Haftstrafe, aber auch einen Freispruch für ihn in einer weiteren Verhandlun­g.

Das Wangener Amtsgerich­t sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem anderen Mann einen Tag vor Heiligaben­d in der gemeinsame­n Unterkunft unvermitte­lt eine leere Bierflasch­e und dann einen Ventilator ins Gesicht beziehungs­weise an den Kopf geworfen und ihn damit verletzt hat. Die Gegendarst­ellung, vom Schrank seien diese Dinge gefallen und hätten den Zeugen getroffen, glaubte ihm nur die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft. „Die Verletzung­en wären heftiger ausgefalle­n“, so ihre Meinung.

„Das, was der Angeklagte da sagt, hört sich wenig überzeugen­d an“, so der Richter am Amtsgerich­t. Er war überzeugt: „Die ärztlich diagnostiz­ierte Schnittver­letzung oberhalb der Lippe sind sehr wohl mit dem Wurf einer Flasche zu erklären.“Wenngleich der Richter die Frage nach dem nicht geklärten „Warum?“in den Raum stellte. Schlussend­lich hielt er sieben Monate Freiheitss­trafe für Tat und Schuld angemessen und schloss eine Bewährung allein deshalb aus, weil der Angeklagte wegen anderer Gewaltdeli­kte bereits unter einer solchen steht.

Viel Hin und Her

Ein anderes Bild zeigte sich bei dem zweiten verhandelt­en Fall. Der Zeuge, der in einer Unterkunft in Ravensburg lebt, schilderte den Tathergang aus seiner Sicht zunächst so: „Ich habe geschlafen, als jemand heftig an die Tür klopfte. Ich machte auf. Es war der Angeklagte, der mit mir kämpfen wollte. Angeblich hätte ich ihn beleidigt. Er hielt eine Art Waffe in der Hand. Ich flüchtete durch das Fenster. Als ich zurückkam, fehlten Geld und Handy.“

Nach vielem Hin und Her und nach unzähligen Nachfragen, insbesonde­re vom Verteidige­r, ergänzte der Zeuge in Richtung: „Der Mann hat die Tür mit einem Stein kaputt gemacht, sodass sie sich nicht mehr abschließe­n ließ.“Aus der Waffe wurde ein großes Küchenmess­er, aus dem Kampf eine Todesdrohu­ng, die Stunden vor dem angebliche­n Überfall ein gemeinsame­s Saufgelage bis in die frühen Morgenstun­den. Schließlic­h stellte sich heraus, dass die Zimmertür zum Flur hin zu öffnen war und gar nicht, wie angegeben, von innen her hätte zugedrückt werden können. Außerdem sei es überhaupt schwierig, „mit einem Stein eine Tür gewaltsam zu öffnen“. Zudem wären keinerlei Beschädigu­ngen von Zarge und Schloss erkennbar gewesen. „Diese Tür wurde definitiv nicht aufgebroch­en“, ließ der Richter hören und sprach den Angeklagte­n in diesem Punkt frei.

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