Landschaftstreffen in Kißlegg bleibt nicht ohne Folgen
Mann aus Altkreis Wangen randaliert in der Freinacht und verletzt Polizeibeamte
WANGEN/KISSLEGG (vs) - Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung ist ein junger Mann zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er jeweils 750 Euro Schmerzensgeld an die von ihm geschädigten beiden Polizeibeamten bezahlen. Die zivilrechtlich eingeforderten Ansprüche bleiben davon unberührt.
Landschaftstreffen anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Narrenzunft Kißlegger Hudelmale im Februar 2017: In der Freinacht hat eine Gruppe von jungen Leuten tief ins Glas geschaut. Insbesondere ein damals 28 Jahre alter Mann aus dem Altkreis Wangen. Während eines verbalen Streits heizte sich die Atmosphäre so sehr auf, dass die Polizei zur Hilfe gerufen wurde. Als einer der Beamten den alkoholisierten und in der Jacke seines Kontrahenten festgekrallten Mannes zur Ordnung rufen wollte, wurde dieser gewalttätig. „Er hat mich gleich am Hals gepackt und zugedrückt“, sagt der Polizist. Und berichtet weiter, dass der Angeklagte so starke Kräfte entwickelte, „dass wir beide schließlich am Boden lagen, sich ein Ringkampf entwickelte und Schlagstock wie Handy weggeschleudert wurden.“
Auf Zuruf wird ein zweiter Polizist auf die Szene aufmerksam. „Ich bemerkte, dass mein Kollege Luft- und Kreislaufprobleme hat“, sagte der Zeuge. Der Betrunkene habe sich „wie wild gebärdet“, um sich geschlagen und dann auch ihn so schwer attackiert, dass er mit einem Riss in der Unterlippe ins Krankenhaus musste.
Als eine herbeieilende Gruppe des Alarmzugs versuchte, den Mann Fußfesseln anzulegen, habe der „noch lauter geschrien“und die Beamten mit unflätigen Ausdrücken beschimpft. Schließlich gelang es, den Mann ins Feuerwehrhaus und von dort aus zur Blutabnahme ins Krankenhaus zu bringen. Der Alkoholwert lag etwa eine Stunde nach dem ersten Zusammenstoß bei 2,04 Promille.
„Ich habe mehr getrunken“
„Ich hatte schon vorher ein Alkoholproblem. Der Konsum war inzwischen reduziert worden, an dem Abend habe ich aber mehr als die anderen getrunken“, so die Aussage des Angeklagten. Er räumte die Tat zwar ein, glaubte aber, sich „nur noch schemenhaft“an die Vorgänge erinnern zu können. Überhaupt sei er erst im Krankenhaus „wieder aufgewacht“. Seither würde er nicht mehr „so schnell und unkontrolliert trinken“.
Auf den Hinweis des Richters am Amtsgericht, dass die beiden verletzten Beamten Schmerzensgeld eingefordert hätten, sagte der Mann: „Ich werde mich nach dem Prozess darum kümmern.“Wie er überhaupt Reue zeigte und sich für das, was da passiert sei, schäme.
Nachdem die Staatsanwältin eine Haftstrafe von vier Monaten beantragte, „weil eine Geldstrafe hier nicht mehr ausreichend ist“, sprach der Verteidiger von einer verminderten Schuldfähigkeit: „Wenn meinem Mandanten das Gefängnis droht, dann ist sein Arbeitsplatz gefährdet.“
Das Gericht folgte der Einschätzung des Verteidigers und reduzierte die Strafe, wich aber nicht vom entstandenen Gesamteindruck ab. Wörtlich sagte der Richter: „Der Angeklagte hat sich hoch aggressiv und ohne jegliche Hemmschwelle gezeigt“. Zudem sei er in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten, sodass in der Summe „eine Freiheitsstrafe erforderlich ist“. Die Bewährung wurde auf zwei Jahre festgelegt. Zum Abschluss bekam der Mann noch einen Rat: „Halten Sie sich von irgendwelchen Rauschmitteln fern.“