Uhldingen-Mühlhofen bekommt Tempo 30
Land Baden-Württemberg legt keine Revision gegen Urteil des Verwaltungsgerichtshof ein
UHLDINGEN-MÜHLHOFEN - Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen bekommt für ihre Ortsdurchfahrt die langersehnte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Das Land Baden-Württemberg hat sich dazu entschieden, keine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshof zum Lärmaktionsplan in der Gemeinde einzulegen. „Wir freuen uns riesig über den Erfolg. Das Urteil ist nicht nur für uns, sondern auch für alle anderen Kommunen und Gemeinden ein großer Fortschritt“, sagt Uhldingen-Mühlhofens Bürgermeister Edgar Lamm.
Durch das Urteil wird es für Städte und Kommunen künftig leichter, Tempo-30-Zonen einzurichten und so ihre Lärmaktionspläne zu stärken. Das teilt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung mit. „Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs BadenWürttemberg weitet deutlich die Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden für den Lärmschutz aus. Durch das Urteil wird die Lärmaktionsplanung der Gemeinden gestärkt, sodass die die Zahl von etwa 250 000 Straßenlärmbetroffenen in Baden-Württemberg noch effektiver als bisher gemindert werden kann,“so Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Das Ministerium für Verkehr werde nun seinen KooperationserlassLärmaktionsplanung entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs fortschreiben, heißt es in der Mitteilung.
Ein jahrelanger Rechtsstreit war der Entscheidung in Uhldingen-Mühlhofen vorausgegangen. Die Gemeinde hatte gegen das
Land geklagt, weil es sich weigerte, ihren Lärmaktionsplan umzusetzen. Nachdem das Landratsamt Bodenseekreis den Antrag mehrfach abgelehnt hatte, an den Ortsdurchfahrten von Oberuhldingen und Mühlhofen auf der Landesstraße 201 das Tempo von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde runterzusetzen, entschied
In Uhldingen-Mühlhofen kommt die Geschwindigkeitsbegrenzung. sich Lamm, beim Regierungspräsidium Tübingen Widerspruch einzulegen. Doch auch das RP wies den Widerspruch ab. Schließlich klagte die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen von dort ging die Klage dann weiter an den Verwaltungsgerichtshof.
Zur Prüfung, ob Verkehrs- und Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet werden können, wurden bisher von den Straßenverkehrsbehörden in der Regel die Beurteilungswerte von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht herangezogen. Diese Werte sind nach der Lärmwirkungsforschung jedoch deutlich zu hoch. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass Verkehrsbeschränkungen in Lärmaktionsplänen auch schon bei niedrigeren Lärmbelastungen möglich sind. Die Besonderheit, dass Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne aufstellen, die Maßnahmen aber von den zuständigen Fachbehörden, zum Beispiel den Straßenverkehrsbehörden umzusetzen sind, hat immer wieder zu Diskussionen geführt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, inwieweit die Fachbehörde an einen Lärmaktionsplan und an die darin enthaltenen Maßnahmen und Abwägungen gebunden ist.
Doch das ist nun vorbei. Lamm ist nun zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass das Landratsamt das Urteil umgehend umsetzen wird“, sagt er.