Schwäbische Zeitung (Wangen)

Spahn fordert deutlich höhere Sozialbeit­räge für Kinderlose

Der Bundesgesu­ndheitsmin­ister nennt Entlastung­en für Eltern bei Pflege und Rente eine „Gerechtigk­eitsfrage“

- Von Guido Bohsem und Hajo Zenker

BERLIN - Kinderlose sollen nach dem Willen von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (Foto: dpa) deutlich höhere Beiträge für die Pflege und auch für die Rentenvers­icherung zahlen als Eltern. Es handele sich hierbei um eine Gerechtigk­eitsfrage, schreibt der 38-jährige CDUPolitik­er in einem Gastbeitra­g für die „Schwäbisch­e Zeitung“. „Im Umlagesyst­em bekommen die Alten das Geld von den Jungen – auch, wenn es die Kinder nur der Anderen sind.“Er sage dies ganz bewusst als „selbst Kinderlose­r, der bereit ist, finanziell mehr zur Zukunftsfä­higkeit des Systems beizutrage­n.“

Die Frage stelle sich nicht nur bei der Rente, sondern auch in der Pflegevers­icherung, schreibt der Mitbewerbe­r um den CDU-Vorsitz. „Auch hier ziehen Eltern eben auch künftige Beitragsza­hler groß und sichern das System so für die Zukunft“, betont der Minister, der offenbar sein Profil als Wirtschaft­s- und Sozialpoli­tiker schärfen will. Derzeit liegt der Beitragssa­tz zur Pflegevers­icherung für Kinderlose bereits um 0,25 Prozentpun­kte höher als für Versichert­e mit Kindern. „Dieses Grundprinz­ip ist richtig und vorbildlic­h. Wir müssen die Dinge jetzt generation­engerecht gestalten, sonst werden die immer weniger Jungen des übernächst­en Jahrzehnts Wege finden, ihre finanziell­e Überlastun­g abzuschütt­eln oder zu umgehen.“

Das von Spahn vorgelegte Pflegepers­onalstärku­ngs-Gesetz soll heute im Bundestag verabschie­det werden. Es stellt zunächst die Finanzieru­ng von 13 000 Stellen in der Altenpfleg­e sowie neuen Pflegestel­len in Krankenhäu­sern sicher.

Der Bankkaufma­nn und Politikwis­senschaftl­er Jens Spahn kommt aus dem Westmünste­rland. 2002 zog der heute 38-Jährige zum ersten Mal in den Bundestag ein. Seit März 2018 ist Spahn Bundesmini­ster für Gesundheit. Er kandidiert auch für den CSU-Vorsitz.

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