Zweckverband erhöht Wassergebühren
Ab 2019 steigen die Verbrauchsgebühren auch für Hergatzer Ortsteile um rund 20 Prozent
HERGATZ/WEISSENSBERG (hipp) Der Zweckverband Wasserversorgung Handwerksgruppe, der unter anderem Hergatz mit Trinkwasser versorgt, erhöht ab 1. Januar 2019 die Gebühren. Sie orientieren sich an der Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes für die Jahre 2019 bis 2021. Die Räte des Zweckverbands stimmten der Änderungssatzung bei ihrer Verbandsversammlung im Weißensberger Rathaus einmütig zu.
Der Herstellungsbeitrag wird pro Quadratmeter Grundstücksfläche von bisher 0,90 Euro auf 1,00 Euro angehoben, pro Quadratmeter Geschossfläche von 5,60 Euro auf 7,70 Euro. Die Gebühren steigen um rund 20 Prozent auf 2,01 Euro pro Kubikmeter entnommenem Wasser.
Die monatliche Grundgebühr ist nach Nenndurchfluss der Wasserzähler gestaffelt und liegt zwischen elf Euro (bisher neun Euro) und 150 Euro (bisher 127,90 Euro). Für Bauwasserzähler oder andere bewegliche Zähler steigt die Grundgebühr von 18,10 Euro auf 22 Euro, die Verbrauchsgebühren von 2,40 Euro auf 2,87 Euro pro Kubikmeter.
In die vom Prüfungsverband errechneten Gebühren sind erstmals Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen mit eingeflossen. „Sonst kommen wir nie von den Schulden runter“, stellte Hans Kern fest. Die Handwerksgruppe habe Jahr für Jahr hohe Investitionen zu stemmen. Das Rohrnetz mit insgesamt 257 Kilometern Länge und 3446 Hausanschlüssen sowie die Anlagen müssen instandgehalten werden. Der Schuldenstand liegt aktuell bei acht Millionen Euro.
Die Handwerksgruppe versorgt über zwei Brunnen und acht Hochbehälter rund 12 000 Einwohner unter anderem in den Gemeinden Hergensweiler, Sigmarszell, Weißensberg und den Hergatzer Ortsteilen Wohmbrechts, Beuren, Grod, Möllen und Staudach mit Wasser. Wasserlieferungsverträge bestehen mit der Stadt Wangen und dem Zweckverband Wasserversorgung Heimenkirch-Opfenbach.
Verbandsrat Alfred Biesenberger gab eine Nachfrage von Landwirten weiter, die wegen des heißen Sommers einen höheren Wasserverbrauch hatten. Ob die Handwerksgruppe diesen bei den Gebühren entgegenkommen könnte. Nachlässe könne man nicht geben, man sei an die Satzung gebunden, lautete Hans Kerns Antwort. Das habe man den Obstbauern bei einer ähnlichen Anfrage auch schon mitgeteilt.