Schwäbische Zeitung (Wangen)

Tipps zum Wechsel auf Winterreif­en

Älter als drei Jahre sollten gekaufte Pneus nicht sein – Aufs Alpine-Symbol achten

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Die alte Reifenwech­sel-Regel lautet: Von Oktober bis Ostern ist die Zeit für Winterreif­en. Sind Autofahrer derzeit also noch immer mit Sommerreif­en unterwegs, wird es höchste Zeit für den Tausch. Doch was ist beim Kauf und Montieren der Räder zu beachten? Und wer kann sich das mit einem Griff zu Ganzjahres­reifen künftig sparen? Ein Überblick:

Fester Grund und Punkt: richtiger

Für den Reifenwech­sel in Eigenregie suchen Autobesitz­er am besten einen festen, ebenen Untergrund. Auf Kopfsteinp­flaster oder einer abschüssig­en Straße könnte der Wagenheber einklappen, warnt der TÜV Thüringen. Dann drohen schwere Verletzung­en und Beschädigu­ngen an Radaufhäng­ungen oder Schwellern. Der Wagenheber darf nicht verkanten und sollte nur an den dafür vorgesehen­en Stellen angesetzt werden, die für die auftretend­en Kräfte ausgelegt sind. Wo sich die Aufnahmepu­nkte befinden, ist je nach Fahrzeug verschiede­n. Im Zweifel in der Betriebsan­leitung nachsehen.

Drehmoment kontrollie­ren:

Auch mit einem einfachen Radkreuz lassen sich die Reifen montieren. Empfehlens­wert ist aus Sicht des ADAC aber ein Drehmoment­schlüssel. Dieser lässt sich präzise einstellen, sodass die Schrauben weder überdreht noch zu leicht angezogen werden. Ein Blick in die Betriebsan­leitung verrät, mit wie viel Kraft Radmuttern festgedreh­t werden dürfen. Nach 50 Kilometern sollte man prüfen, ob sie weiterhin festsitzen, raten die Experten.

Neue Winterreif­en nur mit Alpine-Symbol:

Sind die alten Pneus herunterge­fahren, wird es Zeit für neue Winterreif­en. Wichtigste­r Anhaltspun­kt neben dem Alter ist die Profiltief­e. Liegt sie unter vier Millimeter­n, rät der ADAC zum Tausch. Neue Reifen sollten unbedingt das sogenannte Alpine-Symbol – eine Schneefloc­ke in einem Bergpiktog­ramm – auf den Flanken tragen. Das erklärt der Bundesverb­and öffentlich bestellter und vereidigte­r sowie qualifizie­rter Sachverstä­ndiger (BVS). Reifen mit M+S-Kennzeichn­ung gelten laut ADAC nur noch dann als wintertaug­lich, wenn sie vor 2018 produziert worden sind. Sie dürfen noch bis September 2024 bei winterlich­en Verhältnis­sen genutzt werden. Ab Januar 2018 hergestell­te Winterreif­en brauchen das Alpine-Symbol. Bei winterlich­en Straßenver­hältnissen gilt in Deutschlan­d eine Winterreif­enpflicht. Im Ausland können andere Regeln greifen und beispielsw­eise Schneekett­en vorgeschri­eben werden.

Keine alten Pneus:

Älter als drei Jahre sollten gekaufte Reifen nach Angaben des ADAC nicht sein. Frischer Reifengumm­i hatte bei Tests des Autoclubs die beste Haftung. Wann der Reifen hergestell­t wurde, lässt sich an einem vierstelli­gen Zahlencode, meist in einem Oval, am Ende der DOT-Nummer an der Reifenflan­ke erkennen. Die ersten zwei Ziffern nennen die Woche, die letzten zwei Ziffern das Herstellun­gsjahr. Wer online kauft, sollte bei der Auftragser­teilung darauf hinweisen, dass er Reifen möchte, die maximal ein gewisses Alter aufweisen.

Ganzjahres­reifen für Wenigfahre­r:

Der Reifenwech­sel zweimal im Jahr kann nerven. Warum also nicht zu Ganzjahres­reifen greifen? Wer in einer stadtnahen Flachlandr­egion ohne harte Winter lebt, kann laut TÜV Süd darüber nachdenken. Eine Option sind die Reifen außerdem für Fahrer, die wenig unterwegs sind. Gebiete mit vielen Steigungen jedoch verlangen nach Winterreif­en. Denn bei Matsch und Schnee spielen die ihre Vorteile aus. Auf Eis dagegen schlagen sich Ganzjahres­reifen nicht schlechter.

Anhänger nicht vergessen:

Eine gesetzlich­e Pflicht, Anhänger mit Winterreif­en auszurüste­n, gibt es nicht. Doch der TÜV rät dazu, sie auch entspreche­nd zu bestücken. Die Gummimisch­ungen und das Profil bieten bei winterlich­en Straßenver­hältnissen mehr Grip. Der TÜV empfiehlt Winterpneu­s am Anhänger vor allem für Wohnwagen und für Gespann-Vielfahrer. Wer im Winter selten fährt oder nur einen eher leichten Anhänger nutzt, könne auch über Ganzjahres­reifen nachdenken.

Sommerräde­r richtig lagern:

Wer seine Reifen in der Werkstatt wechseln lässt, kann sie gegen Gebühr oft gleich bis zum Frühjahr einlagern lassen. Wenn Autofahrer sie selbst aufbewahre­n, sollten sie einen trockenen, kühlen und dunklen Ort wählen. Direktes Sonnenlich­t und schwankend­e Temperatur­en könnten den Pneus schaden, erläutert der TÜV. Bleiben die Reifen auf den Felgen, können sie liegend übereinand­er gestapelt werden. Alternativ bietet sich ein Felgenbaum oder eine Wandhalter­ung an. Reifen ohne Felge überwinter­n am besten stehend. Dann sollten Autofahrer sie etwa einmal monatlich um etwa ein Viertel drehen, um Standschäd­en zu vermeiden. (dpa)

Informatio­nen des Zentrums für Europäisch­en Verbrauche­rschutz zu Winterreif­en-Regeln im Ausland im Internet unter http://dpaq.de/ilaQo

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FOTO: DPA Fest und eben muss der Untergrund sein, wenn der Wagenheber zum Einsatz kommt.

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