Schwäbische Zeitung (Wangen)

Haushaltsg­eräte bestellt und nicht bezahlt

Amtsgerich­t verurteilt Mann zu zweieinhal­b Jahren Freiheitss­trafe wegen Betrugs

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WANGEN (niky) - Vor dem Amtsgerich­t Wangen musste sich ein Mann wegen mehrfachen Betrugs verantwort­en. Direkt zu Anfang machte der Verteidige­r klar, sein Mandant räume alle Anklagen voll und ganz ein. Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm den Kauf von Haushaltsg­eräten und Autoteilen unter Vortäuschu­ng von Zahlungsfä­higkeit vor.

Staubsauge­rroboter und Kaffeevoll­automaten

Der Angeklagte hatte in den vergangene­n zwei Jahren teils hochwertig­e Haushaltsw­aren und Autoteile im Gesamtwert von knapp 17 000 Euro erworben, darunter neben Dingen wie Staubsauge­rroboter und Kaffeevoll­automaten auch einen Dampfgarer, der auf der Richterban­k zu einer kurzen Debatte über Zubereitun­gsmethoden per Dampfgarer führte. Mit den Gerätschaf­ten deckte er sich selbst, seine Freundin und auch seine Eltern ein, bei denen er aktuell in einer Einliegerw­ohnung wohnt.

Neben Autoteilen für sein Auto, das er später aus Geldgründe­n verkaufen musste, ließ es sich der Angeklagte auch nicht nehmen, sich eine Tasse und eine Geldbörse von BMW auf die Rechnung zu schreiben. Auch die Haushaltsg­eräte erwarb er auf Rechnung, zahlte diese jedoch nicht. Somit hat er den betroffene­n Firmen, bei denen er bestellte, finanziell­en Schaden zugefügt. Auf die Frage, wie er sich vorgestell­t habe, die Einkäufe zu bezahlen, gab der Angeklagte an, er habe gehofft, bald wieder einen Job zu bekommen. Der Angeklagte war verletzung­sbedingt das ganze Jahr 2017 auf Arbeitslos­engeld angewiesen. Zudem war er bereits verschulde­t. Deswegen unterstell­te der Richter ihm Vorsatz im dem Sinne, dass er selber wusste, er könne die Rechnungen nicht bezahlen.

Verteidige­r bleibt nur, um mildes Urteil zu bitten

Zu Gunsten des Angeklagte­n sprach laut Staatsanwä­ltin das umfänglich­e Geständnis sowie der Eindruck, er habe sein Handeln reflektier­t. Gegen ihn sprach zu zunächst, dass er seit 2008 immer wieder wegen kleineren Diebstahls- und Betrugsdel­ikten auffiel. Unter anderem wegen Betrugsfäl­len bei „Ebay Kleinanzei­gen“stand er noch unter Bewährung. Deshalb sei der Angeklagte ein „großes Risiko eingegange­n, noch einmal Betrug zu begehen“, so der Richter. Die Staatsanwä­ltin forderte zusätzlich ein Ersetzen des noch im Raum stehenden Schadens an die Firmen. Der Verteidige­r sah die Situation realistisc­h: „Er wird eine Vorstrafe bekommen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Mir bleibt nur übrig, um ein mildes Urteil zu bitten.“Dieses Urteil berief sich am Ende auf zwei Jahre und sechs Monate Haft. Obendrauf kommen für den Angeklagte­n, der noch nie im Gefängnis war, unter Umständen noch zwei Jahre der noch ausstehend­en Bewährungs­zeit, so der Richter.

Mit den Worten „wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren“machte der Richter deutlich, es mache keinen Sinn, die entstanden­en Kosten jetzt vom verschulde­ten Angeklagte­n noch einzuforde­rn. Dieser sei sowieso verschulde­t. Die letzten Worte des Angeklagte­n und Vaters eines kleinen Kindes lauteten mit schluchzen­der Stimme: „Ich kann nur sagen, dass es mir leid tut und ich gerne für meinen Sohnemann da wäre.“

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