Haushaltsgeräte bestellt und nicht bezahlt
Amtsgericht verurteilt Mann zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Betrugs
WANGEN (niky) - Vor dem Amtsgericht Wangen musste sich ein Mann wegen mehrfachen Betrugs verantworten. Direkt zu Anfang machte der Verteidiger klar, sein Mandant räume alle Anklagen voll und ganz ein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm den Kauf von Haushaltsgeräten und Autoteilen unter Vortäuschung von Zahlungsfähigkeit vor.
Staubsaugerroboter und Kaffeevollautomaten
Der Angeklagte hatte in den vergangenen zwei Jahren teils hochwertige Haushaltswaren und Autoteile im Gesamtwert von knapp 17 000 Euro erworben, darunter neben Dingen wie Staubsaugerroboter und Kaffeevollautomaten auch einen Dampfgarer, der auf der Richterbank zu einer kurzen Debatte über Zubereitungsmethoden per Dampfgarer führte. Mit den Gerätschaften deckte er sich selbst, seine Freundin und auch seine Eltern ein, bei denen er aktuell in einer Einliegerwohnung wohnt.
Neben Autoteilen für sein Auto, das er später aus Geldgründen verkaufen musste, ließ es sich der Angeklagte auch nicht nehmen, sich eine Tasse und eine Geldbörse von BMW auf die Rechnung zu schreiben. Auch die Haushaltsgeräte erwarb er auf Rechnung, zahlte diese jedoch nicht. Somit hat er den betroffenen Firmen, bei denen er bestellte, finanziellen Schaden zugefügt. Auf die Frage, wie er sich vorgestellt habe, die Einkäufe zu bezahlen, gab der Angeklagte an, er habe gehofft, bald wieder einen Job zu bekommen. Der Angeklagte war verletzungsbedingt das ganze Jahr 2017 auf Arbeitslosengeld angewiesen. Zudem war er bereits verschuldet. Deswegen unterstellte der Richter ihm Vorsatz im dem Sinne, dass er selber wusste, er könne die Rechnungen nicht bezahlen.
Verteidiger bleibt nur, um mildes Urteil zu bitten
Zu Gunsten des Angeklagten sprach laut Staatsanwältin das umfängliche Geständnis sowie der Eindruck, er habe sein Handeln reflektiert. Gegen ihn sprach zu zunächst, dass er seit 2008 immer wieder wegen kleineren Diebstahls- und Betrugsdelikten auffiel. Unter anderem wegen Betrugsfällen bei „Ebay Kleinanzeigen“stand er noch unter Bewährung. Deshalb sei der Angeklagte ein „großes Risiko eingegangen, noch einmal Betrug zu begehen“, so der Richter. Die Staatsanwältin forderte zusätzlich ein Ersetzen des noch im Raum stehenden Schadens an die Firmen. Der Verteidiger sah die Situation realistisch: „Er wird eine Vorstrafe bekommen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Mir bleibt nur übrig, um ein mildes Urteil zu bitten.“Dieses Urteil berief sich am Ende auf zwei Jahre und sechs Monate Haft. Obendrauf kommen für den Angeklagten, der noch nie im Gefängnis war, unter Umständen noch zwei Jahre der noch ausstehenden Bewährungszeit, so der Richter.
Mit den Worten „wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren“machte der Richter deutlich, es mache keinen Sinn, die entstandenen Kosten jetzt vom verschuldeten Angeklagten noch einzufordern. Dieser sei sowieso verschuldet. Die letzten Worte des Angeklagten und Vaters eines kleinen Kindes lauteten mit schluchzender Stimme: „Ich kann nur sagen, dass es mir leid tut und ich gerne für meinen Sohnemann da wäre.“