Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Kriegsverbrechen im Kongo auf
KARLSRUHE (epd) - Der Kriegsverbrecherprozess in Deutschland gegen den Anführer einer Miliz im Kongo geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen Ignace M. auf.
Der in Mannheim lebende FDLR-Milizenchef war
2015 wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Kongo und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl M. als auch die Generalbundesanwaltschaft waren in Revision gegangen.
Der 3. Strafsenat des BHG in Karlsruhe entschied nun, das Urteil aufgrund von „Sachrügen des Angeklagten Dr. M. und der Generalbundesanwaltschaft“aufzuheben, hieß es in der Begründung. Die vorgebrachten Verfahrensrügen des Angeklagten seien hingegen erfolglos gewesen. Auch sei ein Großteil der Feststellungen aufrechterhalten worden. Im Falle des Angeklagten Straton M. verwarf der BGH die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Dieses Urteil sei rechtskräftig, urteilten die Karlsruher. Musoni war vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Rädelsführerschaft zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Die Angeklagten hatten in der Revision argumentiert, die FDLR sei keine Terrororganisation und ein Einfluss auf das Kriegsgeschehen in der Demokratischen Republik Kongo sei nicht belegt. Dagegen fordert die Bundesanwaltschaft eine schärfere Verurteilung, nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen Täterschaft.