Kißlegg hat jetzt 9000 Einwohner
Bevölkerung wächst – Ab 10 000 Einwohnern könnte Gemeinde zur Stadt werden
KISSLEGG (sz/knf) - Kißlegg wächst und feiert dieser Tage den 9000. Einwohner: Es ist ein noch ganz kleiner Erdenbürger, teilt die Gemeindeverwaltung mit. Er heißt Michael, wurde 2016 geboren und lebt seit wenigen Monaten mit seinem größeren Bruder und seinen Eltern neu in Kißlegg im Eichenweg. Sein Vater stamme zwar aus Kißlegg, lebte aber mit der in Oberbayern geborenen Mutter viele Jahre woanders, bis der berufliche Weg die Familie wieder in die Gegend geführt habe.
Schon zum Jahreswechsel 2015/ 2016 hatte die Bevölkerungsstatistik der Gemeinde kurzfristig die 9000erMarke geknackt. Dies lag laut Verwaltung jedoch daran, dass viele Flüchtlinge in der Kommune ankamen, die diese inzwischen aber wieder verlassen haben. „Nun scheint der Aufwärtstrend beständig anzuhalten“, heißt es in der Mitteilung weiter. Der erste Besuch des kleinen Michael beim Bürgermeister im Rathaus sei gleich recht lebhaft verlaufen, berichtet das Gemeindeoberhaupt. Beim Brezelweitwurf habe der junge Neubürger sein sportliches Talent unter Beweis gestellt. Besonders gefallen habe es ihm, als der Bürgermeister als Brezelfänger müde wurde.
Kultur und Ärzte spielen eine Rolle
Im kommenden Frühjahr wird Michael seinen ersten Baum im Garten pflanzen. Der Baum ist ein Geschenk der Gemeinde an den 9000 Einwohner. „Es wird ein Kirschbaum sein, der hoffentlich genauso gut gedeiht wie er“, schreibt die Gemeinde.
Geht es mit dem Bevölkerungswachstum weiter, hätte Kißlegg irgendwann sogar die Chance, von der Gemeinde zur Stadt zu werden. Eine Voraussetzung hierfür ist die Mindesteinwohnerzahl von 10 000 Menschen, von denen der Hauptanteil auf ein im Wesentlichen geschlossenes Siedlungsgebiet entfallen muss, wie Pressesprecher Carsten Dehner vom baden-württembergischen Innenministerium auf SZ-Anfrage erklärt.
Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob die Kommune ein „städtisches Gepräge“aufweist, so Dehner. Hierzu gehörten zum Beispiel genügend Straßen, Gehwege, Parkplätze, Grünanlagen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, angemessene ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten in zumindest einem sich als Zentrum abzeichnenden Teil der Gemeinde. Auch die Anzahl und Größe der Industrieund Gewerbebetriebe sei wichtig, hierbei spiele das Verhältnis von Beschäftigten in der Industrie zu denen in der Landwirtschaft eine Rolle.
Weitere Voraussetzungen sind Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde in Bezug auf die Verkehrsverhältnisse und auf die Erschließung von neuem Bau-, Industrieund Gewerbegelände. Außerdem müsse die Gemeinde in der Regel Mittelpunkt ihres Verwaltungsraums sein, das heißt, sie muss für die umliegenden Gemeinden eine gewisse zentralörtliche Funktion erfüllen, zum Beispiel im Schulbereich oder bei der ärztlichen Versorgung.
Zuständige Behörden für diese Entscheidungen sind das Landratsamt und das Regierungspräsidium.