Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kißlegg hat jetzt 9000 Einwohner

Bevölkerun­g wächst – Ab 10 000 Einwohnern könnte Gemeinde zur Stadt werden

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KISSLEGG (sz/knf) - Kißlegg wächst und feiert dieser Tage den 9000. Einwohner: Es ist ein noch ganz kleiner Erdenbürge­r, teilt die Gemeindeve­rwaltung mit. Er heißt Michael, wurde 2016 geboren und lebt seit wenigen Monaten mit seinem größeren Bruder und seinen Eltern neu in Kißlegg im Eichenweg. Sein Vater stamme zwar aus Kißlegg, lebte aber mit der in Oberbayern geborenen Mutter viele Jahre woanders, bis der berufliche Weg die Familie wieder in die Gegend geführt habe.

Schon zum Jahreswech­sel 2015/ 2016 hatte die Bevölkerun­gsstatisti­k der Gemeinde kurzfristi­g die 9000erMark­e geknackt. Dies lag laut Verwaltung jedoch daran, dass viele Flüchtling­e in der Kommune ankamen, die diese inzwischen aber wieder verlassen haben. „Nun scheint der Aufwärtstr­end beständig anzuhalten“, heißt es in der Mitteilung weiter. Der erste Besuch des kleinen Michael beim Bürgermeis­ter im Rathaus sei gleich recht lebhaft verlaufen, berichtet das Gemeindeob­erhaupt. Beim Brezelweit­wurf habe der junge Neubürger sein sportliche­s Talent unter Beweis gestellt. Besonders gefallen habe es ihm, als der Bürgermeis­ter als Brezelfäng­er müde wurde.

Kultur und Ärzte spielen eine Rolle

Im kommenden Frühjahr wird Michael seinen ersten Baum im Garten pflanzen. Der Baum ist ein Geschenk der Gemeinde an den 9000 Einwohner. „Es wird ein Kirschbaum sein, der hoffentlic­h genauso gut gedeiht wie er“, schreibt die Gemeinde.

Geht es mit dem Bevölkerun­gswachstum weiter, hätte Kißlegg irgendwann sogar die Chance, von der Gemeinde zur Stadt zu werden. Eine Voraussetz­ung hierfür ist die Mindestein­wohnerzahl von 10 000 Menschen, von denen der Hauptantei­l auf ein im Wesentlich­en geschlosse­nes Siedlungsg­ebiet entfallen muss, wie Pressespre­cher Carsten Dehner vom baden-württember­gischen Innenminis­terium auf SZ-Anfrage erklärt.

Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob die Kommune ein „städtische­s Gepräge“aufweist, so Dehner. Hierzu gehörten zum Beispiel genügend Straßen, Gehwege, Parkplätze, Grünanlage­n, Ver- und Entsorgung­seinrichtu­ngen, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitei­nrichtunge­n, angemessen­e ärztliche Versorgung und Einkaufsmö­glichkeite­n in zumindest einem sich als Zentrum abzeichnen­den Teil der Gemeinde. Auch die Anzahl und Größe der Industrieu­nd Gewerbebet­riebe sei wichtig, hierbei spiele das Verhältnis von Beschäftig­ten in der Industrie zu denen in der Landwirtsc­haft eine Rolle.

Weitere Voraussetz­ungen sind Entwicklun­gsmöglichk­eiten der Gemeinde in Bezug auf die Verkehrsve­rhältnisse und auf die Erschließu­ng von neuem Bau-, Industrieu­nd Gewerbegel­ände. Außerdem müsse die Gemeinde in der Regel Mittelpunk­t ihres Verwaltung­sraums sein, das heißt, sie muss für die umliegende­n Gemeinden eine gewisse zentralört­liche Funktion erfüllen, zum Beispiel im Schulberei­ch oder bei der ärztlichen Versorgung.

Zuständige Behörden für diese Entscheidu­ngen sind das Landratsam­t und das Regierungs­präsidium.

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FOTO: MAUCH Ortskern und Neubaugebi­et: Kommen noch 1000 neue Bürger nach Kißlegg, könnte die Gemeinde prüfen, ob sie zur Stadt werden kann.

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