Stuttgarter Landgericht ebnet Weg für Anleger-Musterverfahren gegen Daimler
FRANKFURT (AFP) - Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselautos droht nach Volkswagen auch dem Autobauer Daimler ein Musterverfahren von Anlegern. Das Landgericht Stuttgart erklärte einen entsprechenden Antrag der Kanzlei Tilp für zulässig, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Nach Angaben der Kanzlei ist dies der „zentrale erforderliche Schritt“auf dem Weg zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Tilp wirft Daimler vor, Anleger zu spät über die Risiken der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen informiert zu haben und pocht deshalb auf Schadenersatz für Investoren. Daimler erklärte, der Konzern halte die Klage für unbegründet. Der Autobauer werde sich „mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzten“, kündigte ein Sprecher an.
Das Verfahren vor dem OLG Stuttgart würde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) stattfinden, das einer Vielzahl von Anlegern die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern soll. Dabei werden die Klagen der Aktionäre gebündelt, das Verfahren soll dann zu einer bindenden Entscheidung für alle Kläger führen. Ein solches KapMuG-Verfahren findet seit vergangenem September vor dem OLG Braunschweig gegen Volkswagen und den Mutterkonzern des Wolfsburger Autobauers, die Porsche SE, statt.
Daimler musste in diesem Jahr wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen mehrere Dieselmodelle zurückrufen. Deutschlandweit waren davon 238 000 Fahrzeuge betroffen, europaweit
774 000 Autos.