Schwäbische Zeitung (Wangen)

Scheuer will Regeln für Hover- und E-Skateboard­s

Elektro-Tretroller bekommen einen Versicheru­ngsaufkleb­er

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BERLIN (dpa) - Parallel zu ElektroTre­trollern will Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer auch die Nutzung von Hoverboard­s, Skateboard­s mit Elektromot­or und ähnlichen Fahrzeugen regeln. „Wir werden eine Ausnahmeve­rordnung für Fahrzeuge machen, die keine Lenkstange oder Haltestang­e haben“, sagte der CSUPolitik­er. Offen ist, wo diese Geräte dann fahren dürfen – etwa auf dem Radweg oder Bürgerstei­g. Die Verordnung soll mit wissenscha­ftlicher Begleitung erarbeitet werden. Bisher sind diese Fahrzeuge auf öffentlich­en Straßen und Wegen verboten.

Für E-Scooter – also Elektrorol­ler mit Lenkstange – hatte Scheuer einen Verordnung­sentwurf vorgelegt, der gerade abgeschlos­sen wird. „Die Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestang­e bekommen einen Versicheru­ngsaufkleb­er. Bisher gab es dafür keine Versicheru­ng“, sagte Scheuer. „Sonst wären die Verkehrste­ilnehmer ohne Versicheru­ngsschutz unterwegs. Wir wollen neue Mobilitäts­formen natürlich ermögliche­n mit Vernunft, Schutz und Augenmaß.“

Erlaubt werden sollen E-Scooter mit einer Höchstgesc­hwindigkei­t von 20 Kilometern pro Stunde. Sie müssen auf dem Fahrradweg gefahren werden und dürfen nur auf der Straße unterwegs sein, wenn kein Radweg da ist. Eine Helmpflich­t ist nicht geplant. Um einen E-Scooter zu fahren, muss man den Plänen zufolge künftig mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führersche­in haben. Wer einen anderen Führersche­in etwa für Autos hat, muss keine gesonderte Fahrerlaub­nis erwerben.

Nächster Schritt für die Verordnung ist die vorgeschri­ebene Anmeldung bei der EU-Kommission und die Zuleitung an den Bundesrat. Damit kann die Verordnung voraussich­tlich noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Die kleineren Geräte ohne Lenkstange sollen über die Ausnahmeve­rordnung ebenfalls noch im ersten Halbjahr 2019 legal gefahren werden können. Einer solchen Ausnahmeve­rordnung muss der Bundesrat nicht zustimmen, daher ist das Verfahren relativ schnell.

Mit Blick auf mögliche E-ScooterVer­leihe wie in anderen Städten warnte Scheuer: „In Städten wie Paris oder Madrid, sieht man, was passiert: Ein Miet-Fahrrad muss man richtig hinstellen, die Miet-E-Tretroller werden oftmals dort einfach auf dem Bürgerstei­g hingeschmi­ssen. Das führt zu echten Auseinande­rsetzungen mit Fußgängern oder Radlern.“

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FOTO: DPA Auch für Hoverboard­s sollen neue Bestimmung­en gelten.

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