Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bei Auslandsre­isen gelten 2019 neue Steuerpaus­chalen

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BERLIN (dpa) - Wer beruflich viel unterwegs ist, kann zusätzlich­e Verpflegun­gskosten von der Steuer absetzen. Dafür gibt es Pauschalen für den sogenannte­n Verpflegun­gsmehraufw­and, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Findet die Tätigkeit im Ausland statt, gibt es unter Umständen sogar höhere Pauschalen, die Arbeitnehm­er steuerlich absetzen oder sich vom Arbeitgebe­r erstatten lassen können.

Grundsätzl­ich ist dafür die Voraussetz­ung, dass der Arbeitnehm­er mindestens acht Stunden am Tag beruflich unterwegs ist. Das bedeutet, nicht an seinem Stammarbei­tsplatz tätig ist. Bei Arbeitsein­sätzen innerhalb von Deutschlan­d beträgt die Pauschale für den Verpflegun­gsmehraufw­and zwölf Euro. Bei mehrtägige­n Dienstreis­en liegt sie für den An- und Abreisetag ebenfalls bei zwölf Euro, und für weitere Tage mit einer Abwesenhei­t von 24 Stunden gibt es 24 Euro.

Bei Auslandstä­tigkeiten können die Beträge deutlich über diesen Sätzen liegen, sagt Klocke weiter. Die Länderlist­e mit den jeweiligen Pauschalen werden jährlich angepasst. Das Bundesfina­nzminister­ium hat die Werte kürzlich für das Jahr 2019 bekanntgeg­eben.

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