Bei Auslandsreisen gelten 2019 neue Steuerpauschalen
BERLIN (dpa) - Wer beruflich viel unterwegs ist, kann zusätzliche Verpflegungskosten von der Steuer absetzen. Dafür gibt es Pauschalen für den sogenannten Verpflegungsmehraufwand, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Findet die Tätigkeit im Ausland statt, gibt es unter Umständen sogar höhere Pauschalen, die Arbeitnehmer steuerlich absetzen oder sich vom Arbeitgeber erstatten lassen können.
Grundsätzlich ist dafür die Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer mindestens acht Stunden am Tag beruflich unterwegs ist. Das bedeutet, nicht an seinem Stammarbeitsplatz tätig ist. Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Deutschland beträgt die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand zwölf Euro. Bei mehrtägigen Dienstreisen liegt sie für den An- und Abreisetag ebenfalls bei zwölf Euro, und für weitere Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden gibt es 24 Euro.
Bei Auslandstätigkeiten können die Beträge deutlich über diesen Sätzen liegen, sagt Klocke weiter. Die Länderliste mit den jeweiligen Pauschalen werden jährlich angepasst. Das Bundesfinanzministerium hat die Werte kürzlich für das Jahr 2019 bekanntgegeben.