Schwäbische Zeitung (Wangen)

Räum- und Streupflic­ht in den Kommunen

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Durch eine Satzung hat die Stadt Wangen „die Räum- und Streupflic­ht von öffentlich­en Gehwegen, entspreche­nden Flächen am Rande der Fahrbahnen (falls keine Gehwege vorhanden sind), entspreche­nden Flächen von verkehrsbe­ruhigten Bereichen und Fußgängerb­ereichen, gemeinsame­n Rad- und Gehwegen und Fußwegen auf die Straßenanl­ieger übertragen. Diese Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist unverzügli­ch, bei Bedarf wiederholt, zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Die Stadt weist weiter daraufhin, dass „geräumter Schnee oder aufzutauen­des Eis nicht dem Nachbarn zugeführt und auch nicht auf die Fahrbahn verbracht werden darf“. Streusalz und andere auftauende Streumitte­l seien nach wie vor verboten und nur ausnahmswe­ise gestattet, wenn die gebotene Sicherheit der Fußgänger es erfordere. Die Autofahrer werden zudem gebeten, soweit möglich, ihre Kraftfahrz­euge auf dem eigenen Grundstück abzustelle­n, damit die städtische­n Räumfahrze­uge nicht unnötig behindert werden. Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.30 Uhr und abends bis 20 Uhr muss in Amtzell geräumt und gestreut werden. Das hat der Gemeindera­t in einer neuen Raum- und Streupflic­htsatzung beschlosse­n. Um zu streuen dürfen Asche, Sand oder Split verwendet werden. Auftauende Mittel sollen in Ausnahmefä­llen auch genutzt werden dürfen, zum Beispiel an besonders steilen und glatten Straßen. In Kißlegg beginnt die Räum- und Streupflic­ht auch ab 7 Uhr, geht aber eine halbe Stunde länger als in Amtzell, nämlich bis 20.30 Uhr. Die Gehwege müssen in Argenbühl laut der Satzung zur Räum- und Streupflic­ht der Gemeinde werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet in Argenbühl um 20 Uhr. (sz/mag)

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