Räum- und Streupflicht in den Kommunen
Durch eine Satzung hat die Stadt Wangen „die Räum- und Streupflicht von öffentlichen Gehwegen, entsprechenden Flächen am Rande der Fahrbahnen (falls keine Gehwege vorhanden sind), entsprechenden Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen, gemeinsamen Rad- und Gehwegen und Fußwegen auf die Straßenanlieger übertragen. Diese Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Die Stadt weist weiter daraufhin, dass „geräumter Schnee oder aufzutauendes Eis nicht dem Nachbarn zugeführt und auch nicht auf die Fahrbahn verbracht werden darf“. Streusalz und andere auftauende Streumittel seien nach wie vor verboten und nur ausnahmsweise gestattet, wenn die gebotene Sicherheit der Fußgänger es erfordere. Die Autofahrer werden zudem gebeten, soweit möglich, ihre Kraftfahrzeuge auf dem eigenen Grundstück abzustellen, damit die städtischen Räumfahrzeuge nicht unnötig behindert werden. Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.30 Uhr und abends bis 20 Uhr muss in Amtzell geräumt und gestreut werden. Das hat der Gemeinderat in einer neuen Raum- und Streupflichtsatzung beschlossen. Um zu streuen dürfen Asche, Sand oder Split verwendet werden. Auftauende Mittel sollen in Ausnahmefällen auch genutzt werden dürfen, zum Beispiel an besonders steilen und glatten Straßen. In Kißlegg beginnt die Räum- und Streupflicht auch ab 7 Uhr, geht aber eine halbe Stunde länger als in Amtzell, nämlich bis 20.30 Uhr. Die Gehwege müssen in Argenbühl laut der Satzung zur Räum- und Streupflicht der Gemeinde werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet in Argenbühl um 20 Uhr. (sz/mag)