„Vielen Anlegern wird ein Licht aufgehen“
Wirtschafts- und Rechtsexperte Hartwig Webersinke erläutert die neue Richtlinie Mifid II
MÜNCHEN - Über die Vorteile der neuen Regelungen von Mifid II spricht Hartwig Webersinke, Dekan für Wirtschaft und Recht, Hochschule Aschaffenburg, mit Jürgen Lutz.
Herr Webersinke, ab 2019 greift eine neue Vorgabe von Mifid II. Ab dann müssen alle Banken, Sparkassen und Vermögensverwalter ihre Anleger im sogenannten Ex-postKostenblatt über die Rendite sowie über alle Kosten der Geldanlage im Vorjahr informieren.
Ich kann das nur begrüßen. Im Grunde muss man sich wundern, warum solche Vorgaben nicht schon seit Längerem gelten. Für die Kunden ist die größere Transparenz, insbesondere bei den Kosten, von Vorteil.
Rechnen Sie damit, dass unzufriedene Kunden verstärkt den Anbieter wechseln?
Ich hoffe es zumindest. Denn jetzt müssen mindestens einmal im Jahr sämtliche Kosten der Geldanlage aufgelistet werden – in Euro-Beträgen sowie in Prozent des investierten Vermögens. Wer merkt, dass die Beratung im Vorjahr mehr als drei Prozent gekostet hat, aber fünf Prozent seines Geldes weg sind, wird womöglich nachdenklich. Vielen Anlegern wird wohl bald ein Licht aufgehen.
Drei Prozent an Gebühren – ist das nicht ein bisschen viel?
In der Tat, das ist es. Doch leider ist es oft die Realität. Der Grund dafür ist, dass insbesondere Banken und Sparkassen vom Verkauf von Finanzprodukten leben. Bislang konnten die Anbieter hoffen, dass der Kunde übersieht, was ihn diese Art der Beratung kostet.
Werden die Kosten künftig in der Summe aufgeführt oder aufgeschlüsselt?
Beides. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verlangt, dass die Kosten in Dienstleistungsund Produktkosten getrennt werden. Beide können weiter untergliedert werden in einmalige Kosten, laufende Kosten, Transaktionskosten und weitere Nebenkosten. Gleichzeitig wird eine Übersicht mit Nennung der Gesamtkosten gefordert.
Wie hoch dürfen die prozentualen Kosten für die Finanzberatung nach Ihrer Meinung sein?
Das hängt von der Qualität und Intensität der Finanzberatung ab. Als Richtschnur lässt sich sagen: Für ein aktives Vermögensmanagement ist eine Grundvergütung zwischen einem und 1,5 Prozent des Vermögenswertes akzeptabel. Zusätzlich kann ein erfolgsabhängiges Honorar anfallen, wenn der Vermögenswert am Jahresende einen neuen Höchststand erreicht hat.