Gericht weist Klage des BN gegen Lindauer Therme ab
Eine Berufung lässt das Verwaltungsgericht nicht zu – die Naturschützer wollen nicht aufgeben
LINDAU - Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Klage des Bund Naturschutz gegen die Baugenehmigung der Therme abgewiesen. Eine Berufung lässt das Gericht nicht zu. Die Naturschützer wollen nun beim Verwaltungsgerichtshof in München einen Antrag auf Berufung stellen. Dass sie die Therme damit nicht mehr verhindern, ist klar. Es geht ums Prinzip.
Nach einer stundenlangen Verhandlung am Mittwochnachmittag ließen sich die Richter des Verwaltungsgerichts mit ihrem Urteil Zeit. Sie verkündeten ihre Entscheidung erst am Donnerstagvormittag. „Die Klage ist abgewiesen worden“, berichtet Richter Wolfgang Miller, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage der Lindauer Zeitung. Warum, das kann Miller noch nicht sagen. Bis die Richter ihre Urteilsbegründung ausformuliert haben werden, wird es noch eine Weile dauern. Lindaus OB Gerhard Ecker ist mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. „Ich freue mich, dass das Verwaltungsgericht Augsburg nach den Entscheidungen in den Eilverfahren im vergangenen Jahr nun auch im Hauptverfahren des Bund Naturschutz die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt hat“, schreibt er.
Zufrieden ist Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des bayerischen Bund Naturschutz (BN) mit dem Urteil natürlich nicht. Allerdings hatte er nach der Verhandlung damit gerechnet. „Wir hätten uns gerne mal über Inhalte ausgetauscht“, sagt er. Stattdessen müssten die Naturschützer nun erst einmal für ihr Klagerecht kämpfen. „Wir werden beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Berufung stellen“, kündigt Rottner an. Sollte auch der Verwaltungsgerichtshof die Berufung ablehnen, bliebe dem BN nur noch die Verfassungsbeschwerde. „Dann werden wir uns auch an die ÅrsKommission wenden“, sagt Rottner.
Laut dem BN-Landesgeschäftsführer sichert die sogenannte ÅrsKonvention Vereinigungen wie dem BN in Umweltangelegenheiten ein Klagerecht zu.Wenn der Berufungsantrag des BN zugelassen wird, die Berufungsverhandlung am Verwaltungsgerichtshof aber auch nicht im Sinne des BN ausfällt, könnten die Umweltschützer theoretisch noch Revision einlegen. Dann würde das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Dass das alles noch eine ganze Weile dauern wird, ist Rottner klar. „Das Zeug wird jetzt gebaut und wir haben in drei Jahren eine Entscheidung“, sagt er im Gespräch mit der Lindauer Zeitung. Allerdings ginge es bei der Diskussion um die Lindauer Therme längst nicht mehr nur um Lindau. „Das hat auch Bedeutung für andere Fälle“, sagt Rottner. Der BN will sich grundsätzlich sein Klagerecht in Umweltangelegenheiten erstreiten. „Jetzt müssen wir halt drei Sonderklimmzüge machen“, sagt Rottner. „Die standen nicht unbedingt auf meinem Wunschzettel.“
„Großer Einschnitt in das Landschaftsbild“
Dass es in Lindau einen Bürgerentscheid gegeben hat, bei dem sich die Mehrheit der Lindauer für den Bau der Therme ausgesprochen hat, spielt für Rottner in diesem Fall keine Rolle. „Die Bürger entscheiden nicht über die Rechtmäßigkeit“, sagt er. Seiner Meinung nach ist die Therme, deren Bauarbeiten schon seit Monaten im Gange sind, ein zu großer Einschnitt in das Landschaftsbild am Bodenseeufer und das FFH-Schutzgebiet. „Die Krönung ist die Lärmschutzwand“, sagt Rottner, der selbst Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist. „Sie ist auch ein optisches Problem fürs Landschaftsbild.“Vorher sei das Gebiet mit dem Freibad Eichwald zwar auch von Menschen genutzt worden, allerdings sei diese Nutzung „naturnah“gewesen.
Wie bereits berichtet, haben sich die Richter des Augsburger Verwaltungsgerichts am Mittwoch nicht nur mit der Klage des BN, sondern auch mit zwei Anwohner-Klagen auseinandergesetzt. Laut Richter Miller ging es dabei um den Lärmschutz. Die mündlicher Verhandlung wurde vertagt, Anwohner und Stadt haben noch einmal vier Wochen Zeit, um sich zu einigen. Sollten sie das nicht schaffen, muss auch hier das Verwaltungsgericht entscheiden.