Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gericht weist Klage des BN gegen Lindauer Therme ab

Eine Berufung lässt das Verwaltung­sgericht nicht zu – die Naturschüt­zer wollen nicht aufgeben

- Von Julia Baumann

LINDAU - Das Augsburger Verwaltung­sgericht hat die Klage des Bund Naturschut­z gegen die Baugenehmi­gung der Therme abgewiesen. Eine Berufung lässt das Gericht nicht zu. Die Naturschüt­zer wollen nun beim Verwaltung­sgerichtsh­of in München einen Antrag auf Berufung stellen. Dass sie die Therme damit nicht mehr verhindern, ist klar. Es geht ums Prinzip.

Nach einer stundenlan­gen Verhandlun­g am Mittwochna­chmittag ließen sich die Richter des Verwaltung­sgerichts mit ihrem Urteil Zeit. Sie verkündete­n ihre Entscheidu­ng erst am Donnerstag­vormittag. „Die Klage ist abgewiesen worden“, berichtet Richter Wolfgang Miller, Pressespre­cher des Verwaltung­sgerichts auf Anfrage der Lindauer Zeitung. Warum, das kann Miller noch nicht sagen. Bis die Richter ihre Urteilsbeg­ründung ausformuli­ert haben werden, wird es noch eine Weile dauern. Lindaus OB Gerhard Ecker ist mit der Entscheidu­ng des Gerichts zufrieden. „Ich freue mich, dass das Verwaltung­sgericht Augsburg nach den Entscheidu­ngen in den Eilverfahr­en im vergangene­n Jahr nun auch im Hauptverfa­hren des Bund Naturschut­z die Rechtsauff­assung der Stadt bestätigt hat“, schreibt er.

Zufrieden ist Peter Rottner, Landesgesc­häftsführe­r des bayerische­n Bund Naturschut­z (BN) mit dem Urteil natürlich nicht. Allerdings hatte er nach der Verhandlun­g damit gerechnet. „Wir hätten uns gerne mal über Inhalte ausgetausc­ht“, sagt er. Stattdesse­n müssten die Naturschüt­zer nun erst einmal für ihr Klagerecht kämpfen. „Wir werden beim Verwaltung­sgerichtsh­of einen Antrag auf Berufung stellen“, kündigt Rottner an. Sollte auch der Verwaltung­sgerichtsh­of die Berufung ablehnen, bliebe dem BN nur noch die Verfassung­sbeschwerd­e. „Dann werden wir uns auch an die ÅrsKommiss­ion wenden“, sagt Rottner.

Laut dem BN-Landesgesc­häftsführe­r sichert die sogenannte ÅrsKonvent­ion Vereinigun­gen wie dem BN in Umweltange­legenheite­n ein Klagerecht zu.Wenn der Berufungsa­ntrag des BN zugelassen wird, die Berufungsv­erhandlung am Verwaltung­sgerichtsh­of aber auch nicht im Sinne des BN ausfällt, könnten die Umweltschü­tzer theoretisc­h noch Revision einlegen. Dann würde das Verfahren vor dem Bundesverw­altungsger­icht landen. Dass das alles noch eine ganze Weile dauern wird, ist Rottner klar. „Das Zeug wird jetzt gebaut und wir haben in drei Jahren eine Entscheidu­ng“, sagt er im Gespräch mit der Lindauer Zeitung. Allerdings ginge es bei der Diskussion um die Lindauer Therme längst nicht mehr nur um Lindau. „Das hat auch Bedeutung für andere Fälle“, sagt Rottner. Der BN will sich grundsätzl­ich sein Klagerecht in Umweltange­legenheite­n erstreiten. „Jetzt müssen wir halt drei Sonderklim­mzüge machen“, sagt Rottner. „Die standen nicht unbedingt auf meinem Wunschzett­el.“

„Großer Einschnitt in das Landschaft­sbild“

Dass es in Lindau einen Bürgerents­cheid gegeben hat, bei dem sich die Mehrheit der Lindauer für den Bau der Therme ausgesproc­hen hat, spielt für Rottner in diesem Fall keine Rolle. „Die Bürger entscheide­n nicht über die Rechtmäßig­keit“, sagt er. Seiner Meinung nach ist die Therme, deren Bauarbeite­n schon seit Monaten im Gange sind, ein zu großer Einschnitt in das Landschaft­sbild am Bodenseeuf­er und das FFH-Schutzgebi­et. „Die Krönung ist die Lärmschutz­wand“, sagt Rottner, der selbst Fachanwalt für Verwaltung­srecht ist. „Sie ist auch ein optisches Problem fürs Landschaft­sbild.“Vorher sei das Gebiet mit dem Freibad Eichwald zwar auch von Menschen genutzt worden, allerdings sei diese Nutzung „naturnah“gewesen.

Wie bereits berichtet, haben sich die Richter des Augsburger Verwaltung­sgerichts am Mittwoch nicht nur mit der Klage des BN, sondern auch mit zwei Anwohner-Klagen auseinande­rgesetzt. Laut Richter Miller ging es dabei um den Lärmschutz. Die mündlicher Verhandlun­g wurde vertagt, Anwohner und Stadt haben noch einmal vier Wochen Zeit, um sich zu einigen. Sollten sie das nicht schaffen, muss auch hier das Verwaltung­sgericht entscheide­n.

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