Schwäbische Zeitung (Wangen)

Nebenklage legt im Fall Maurice K. Revision ein

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PASSAU (dpa) - Im Fall des bei einer Schlägerei getöteten Schülers Maurice K. aus Passau hat nach Gerichtsan­gaben einer der beiden Nebenklage­vertreter Revision gegen zwei der vier Urteile eingelegt. Der Anwalt hatte in dem Prozess den Vater des Opfers vertreten. Seine Revision bezieht sich auf die Urteile gegen die beiden Haupttäter, wie ein Gerichtssp­recher am Dienstag sagte.

Ein 25-Jähriger war am Donnerstag vergangene­r Woche vor dem Landgerich­t in Passau unter anderem der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung und fahrlässig­en Tötung für schuldig erklärt und zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Einen 16-Jährigen hatte das Gericht unter anderem wegen Körperverl­etzung zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Der Nebenklage­vertreter hatte in seinem Plädoyer vier Jahre und drei Monate Haft für den 25-Jährigen und vier Jahre Jugendstra­fe für den 16Jährigen gefordert – unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Insgesamt standen vier Angeklagte vor Gericht. Die zwei weiteren, 15 und 17 Jahre alten, Jugendlich­en erhielten Bewährungs­strafen von je einem Jahr. Die vier Verurteilt­en haben bis einschließ­lich Donnerstag Zeit, Revision einzulegen.

Der 15 Jahre alte Maurice K. hatte sich im April 2018 mit einem der Angeklagte­n zu einer Schlägerei verabredet. Laut Anklage mischten sich Umstehende ein, wodurch die Situation dann eskalierte. Maurice K. wurde tödlich verletzt. Anfangs waren sechs Verdächtig­e angeklagt; gegen zwei wurden die Verfahren eingestell­t.

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