Angeklagter gibt Kronjuwelendiebstahl in Schweden zu
Historischer Schmuck lag in der Mülltonne
KOPENHAGEN (dpa) - Ein 22 Jahre alter Schwede hat zugegeben, die Kronjuwelen aus einem Dom bei Stockholm gestohlen zu haben. „Ich bin es gewesen, der den Diebstahl begangen hat“, sagte er nach Angaben des Fernsehsenders SVT am Freitag vor Gericht in Eskilstuna. Als Motiv führte er den hohen Wert der Kronjuwelen an. Er habe die Tat begangen, um Geld zu verdienen – zwischen 50 000 und 60 000 schwedische Kronen (umgerechnet 4800 bis 5700 Euro). In polizeilichen Vernehmungen hatte er den Diebstahl bislang abgestritten.
Rund sechs Millionen Euro wert
Die Kronjuwelen waren Ende Juli 2018 aus dem Dom zu Strängnäs etwa 70 Kilometer westlich von Stockholm gestohlen worden. Es handelt sich um die Krone und den Reichsapfel des 1611 gestorbenen Königs Karl IX. von Schweden sowie die Krone seiner 1625 gestorbenen Frau, Königin Christine von Holstein-Gottorf. Insgesamt haben sie einen Schätzwert von umgerechnet mehr als sechs Millionen Euro, für die Kirche haben sie darüber hinaus einen nicht in Geld zu bemessenden Wert.
Nachdem die Kostbarkeiten am Dienstag vor einer Woche in einer Mülltonne wieder aufgetaucht waren, war der Prozess gegen den 22Jährigen zunächst unterbrochen worden. Er war Mitte September festgenommen und im Januar angeklagt worden. Zwei weitere Männer im Alter von 26 und 24 Jahren sitzen wegen des Verdachts schwerer Hehlerei in Untersuchungshaft. Nach Polizeiangaben soll es sich um Freunde des 22-Jährigen handeln.
Nach seinem Schuldeingeständnis droht dem jungen Schweden nun eine mehrjährige Haftstrafe. Staatsanwältin Reena Devgun forderte in ihrem Schlussplädoyer sechs Jahre Gefängnis für den 22-Jährigen. Man müsse unter anderem den kulturhistorischen Wert der Kronjuwelen betrachten, sagte sie laut SVT. Es handele sich nicht um irgendeinen König, sondern den Sohn von Gustav Wasa, des ersten Königs aus dem Hause Wasa. Da im Falle einer Verurteilung auch eine größere Schadenersatzforderung auf ihn zukomme, bestehe Fluchtgefahr.
Diebesgut hat gelitten
Verteidiger Johan Eriksson hielt ein Strafmaß von sechs Jahren für überzogen. Er hob hervor, dass die gestohlenen Kronjuwelen relativ schnell wiedergefunden worden seien. Seiner Ansicht nach seien zwei bis drei Jahre Haft angemessener. Er sehe keine Fluchtgefahr bei seinem Mandanten. Wann das Urteil fallen sollte, war am Freitag noch unklar.
Der 22-Jährige sagte vor Gericht, er sei vorsichtig mit dem Diebesgut umgegangen. Bilder der Staatsanwalschaft zeigten aber, dass zwei der Kronjuwelen stark beschädigt wurden: Die Bügel der Krone von Karl IX. sind allesamt eingedrückt, der goldene Reichsapfel in der Mitte gebrochen.