Koalitionsstreit über Maklergebühren
SPD-Entwurf belastet vor allem Immobilienverkäufer – In der Union regt sich Widerstand
BERLIN (AFP/dpa/sz) - Wer den Makler bestellt, der zahlt – dieses Prinzip soll künftig nicht nur bei Mietverträgen, sondern auch bei Immobilienverkäufen gelten. Dadurch soll es für Verbraucher einfacher werden, bezahlbaren Wohnraum zu finden, wie aus einem Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hervorgeht. Doch die Unterstützung der Union für den Entwurf, der nun in die Ressortabstimmung geht, ist ungewiss. Sowohl im Bundeskanzleramt als auch im von Horst Seehofer (CSU) geführten Bauministerium regte sich Widerspruch. Auch die FDP kritisierte die Pläne. Lob kam vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Der Entwurf sei „ein Schritt zu mehr Transparenz am Markt und würde zu mehr Wettbewerb unter den Maklern führen“.
Mit ihrem Vorhaben will Barley die Käufer von Wohnungen und Eigenheimen bei den Erwerbsnebenkosten entlasten. Diese machen beim Immobilienkauf oft einen beträchtlichen Teil aus. Neben Maklerkosten und Notargebühren schlägt vor allem die Grunderwerbsteuer, die in Baden-Württemberg 5,0 Prozent und in Bayern 3,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, zu Buche.
Der SPD-Entwurf fokussiert sich auf die Maklergebühren. Errechnet wurden Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro für die Käufer und Einbußen von 600 bis 750 Millionen Euro für die Makler. Dahinter steckt die Annahme, dass Verkäufer künftig seltener einen Makler beauftragen werden, wenn sie selbst dafür zahlen. Der Immobilienverband IVD reagierte ablehnend.
In Barleys Entwurf heißt es, Makler würden „überwiegend auf Initiative der Verkäuferseite tätig“. Trotzdem seien Käufer „gezwungen, zumindest einen Teil der Maklerprovision zu übernehmen“. Ziel des Gesetzes ist es, diese „Abwälzung von Maklerkosten“zu verhindern. Eine bloße Senkung der Nebenkosten über einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, wie er derzeit von der Großen Koalition geprüft und von der Union präferiert wird, beseitige nicht die „Zwangslage“zulasten der Verbraucher, heißt es im Entwurf. Auch die gleichmäßige Teilung der Maklerprovision, wie in Baden-Württemberg üblich, ändere daran nichts.