Worum es bei der Urheberrechtsreform geht – und was jetzt passiert
Worum geht es? Die bisherige EU-Richtlinie zum Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2001. Die am Dienstag verabschiedete neue EU-Richtlinie regelt beispielsweise, wie Lehrer urheberrechtlich geschützte Werke im Internet für ihren Unterricht nutzen oder Museen digitale Kopien ihrer Exponate anfertigen dürfen. Die größten Knackpunkte waren das Leistungsschutzrecht für Verleger in Artikel 11 (in der aktuellen deutschen Fassung Artikel 15) und der mögliche Einsatz sogenannter UploadFilter durch die Bestimmungen in Artikel 13 (jetzt 17).
Warum ist Artikel 13 (jetzt Artikel 17) so umstritten? Im Zentrum des Streits stehen die soRechteinhabern genannten Upload-Filter. Der Artikel bezieht sich vor allem auf Plattformen wie YouTube. Es geht um die Vergütung zum Beispiel für Musikstücke, die Nutzer dort hochladen. Die Plattformen sollen künftig eine Erlaubnis von den Rechteinhabern etwa in Form einer Lizenz einholen. Gelingt das nicht, sollen sie dafür sorgen, dass die Werke bei ihnen nicht verfügbar sind. Die Haftung für Verstöße läge bei den Plattformen statt bei den Nutzern. Kritiker befürchten, dass zur Erkennung der urheberrechtlich geschützten Werke Upload-Filter eingesetzt werden müssen, die zu einer Zensur des Netzes führten. Es sei zudem vor allem für kleinere Plattformen unmöglich, Lizenzen von allen einzuholen. Befürworter wie der CDU-Abgeordnete Axel Voss sind der Ansicht, dass die Filter durch die Reform gar nicht notwendig werden.
Was passiert jetzt? Am Dienstag wurde das Gesetz in Straßburg verabschiedet. Die Botschafter der Mitgliedstaaten haben der Einigung zwar bereits zugestimmt. Formell ist das Gesetz aber erst durch, wenn es auf Ministerebene bestätigt wird. Der Ministerrat könnte sich nach jetzigem Stand am 9. April mit der Novelle befassen. Stimmt auch er zu, muss die neue Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor eine zweijährige Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten beginnt. (epd)