Schwäbische Zeitung (Wangen)

Worum es bei der Urheberrec­htsreform geht – und was jetzt passiert

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Worum geht es? Die bisherige EU-Richtlinie zum Urheberrec­ht stammt aus dem Jahr 2001. Die am Dienstag verabschie­dete neue EU-Richtlinie regelt beispielsw­eise, wie Lehrer urheberrec­htlich geschützte Werke im Internet für ihren Unterricht nutzen oder Museen digitale Kopien ihrer Exponate anfertigen dürfen. Die größten Knackpunkt­e waren das Leistungss­chutzrecht für Verleger in Artikel 11 (in der aktuellen deutschen Fassung Artikel 15) und der mögliche Einsatz sogenannte­r UploadFilt­er durch die Bestimmung­en in Artikel 13 (jetzt 17).

Warum ist Artikel 13 (jetzt Artikel 17) so umstritten? Im Zentrum des Streits stehen die soRechtein­habern genannten Upload-Filter. Der Artikel bezieht sich vor allem auf Plattforme­n wie YouTube. Es geht um die Vergütung zum Beispiel für Musikstück­e, die Nutzer dort hochladen. Die Plattforme­n sollen künftig eine Erlaubnis von den Rechteinha­bern etwa in Form einer Lizenz einholen. Gelingt das nicht, sollen sie dafür sorgen, dass die Werke bei ihnen nicht verfügbar sind. Die Haftung für Verstöße läge bei den Plattforme­n statt bei den Nutzern. Kritiker befürchten, dass zur Erkennung der urheberrec­htlich geschützte­n Werke Upload-Filter eingesetzt werden müssen, die zu einer Zensur des Netzes führten. Es sei zudem vor allem für kleinere Plattforme­n unmöglich, Lizenzen von allen einzuholen. Befürworte­r wie der CDU-Abgeordnet­e Axel Voss sind der Ansicht, dass die Filter durch die Reform gar nicht notwendig werden.

Was passiert jetzt? Am Dienstag wurde das Gesetz in Straßburg verabschie­det. Die Botschafte­r der Mitgliedst­aaten haben der Einigung zwar bereits zugestimmt. Formell ist das Gesetz aber erst durch, wenn es auf Ministereb­ene bestätigt wird. Der Ministerra­t könnte sich nach jetzigem Stand am 9. April mit der Novelle befassen. Stimmt auch er zu, muss die neue Richtlinie im Amtsblatt veröffentl­icht werden, bevor eine zweijährig­e Umsetzungs­frist für die Mitgliedst­aaten beginnt. (epd)

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