OSK und WGV halten sich bedeckt
Zur rechtlichen Auseinandersetzung wollen sich auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“weder OSK noch WGV äußern.
Man erteile „grundsätzlich keine Auskünfte in einem noch laufenden Verfahren“, schreibt Winfried Keller, Abteilungsdirektor Marketing/Unternehmenskommunikation der WGV in Stuttgart. „Ein unter Würdigung der Rechtslage unterbreiteter Vergleichsvorschlag des Gerichts vom 7. Februar 2018, der von der Klinik und unserem Haus akzeptiert worden wäre, wurde durch den Betroffenen abgelehnt, so dass das Verfahren fortgeführt werden musste.“
Auch Winfried Leiprecht, Pressesprecher der OSK in Ravensburg, ruft den abgelehnten Vergleichsvorschlag des Gerichts in Erinnerung. Ansonsten verweist er in allen rechtlichen Fragen an die WGV, die „das weitere Vorgehen und das weitere Verfahren in der Hand“habe. „Vorwürfe gegen die Oberschwabenklinik, sie würde eine Verzögerungstaktik betreiben, laufen schon aufgrund dieser klar geregelten Zuständigkeiten ins Leere“, so Leiprecht.
Grundsätzlich halte „es natürlich auch die OSK für angebracht, in berechtigten Fällen angemessene Entschädigungen zu gewähren. Die Klärung obliegt wiederum alleine dem Versicherer.“
Auch aus medizinischer Sucht dürfe und wolle die OSK nichts sagen. „Der in dem angesprochenen Fall handelnde Arzt befindet sich nicht mehr im Unternehmen“, teilt Leiprecht noch mit. (sl)