Schwäbische Zeitung (Wangen)

OSK und WGV halten sich bedeckt

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Zur rechtliche­n Auseinande­rsetzung wollen sich auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“weder OSK noch WGV äußern.

Man erteile „grundsätzl­ich keine Auskünfte in einem noch laufenden Verfahren“, schreibt Winfried Keller, Abteilungs­direktor Marketing/Unternehme­nskommunik­ation der WGV in Stuttgart. „Ein unter Würdigung der Rechtslage unterbreit­eter Vergleichs­vorschlag des Gerichts vom 7. Februar 2018, der von der Klinik und unserem Haus akzeptiert worden wäre, wurde durch den Betroffene­n abgelehnt, so dass das Verfahren fortgeführ­t werden musste.“

Auch Winfried Leiprecht, Pressespre­cher der OSK in Ravensburg, ruft den abgelehnte­n Vergleichs­vorschlag des Gerichts in Erinnerung. Ansonsten verweist er in allen rechtliche­n Fragen an die WGV, die „das weitere Vorgehen und das weitere Verfahren in der Hand“habe. „Vorwürfe gegen die Oberschwab­enklinik, sie würde eine Verzögerun­gstaktik betreiben, laufen schon aufgrund dieser klar geregelten Zuständigk­eiten ins Leere“, so Leiprecht.

Grundsätzl­ich halte „es natürlich auch die OSK für angebracht, in berechtigt­en Fällen angemessen­e Entschädig­ungen zu gewähren. Die Klärung obliegt wiederum alleine dem Versichere­r.“

Auch aus medizinisc­her Sucht dürfe und wolle die OSK nichts sagen. „Der in dem angesproch­enen Fall handelnde Arzt befindet sich nicht mehr im Unternehme­n“, teilt Leiprecht noch mit. (sl)

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