Schwäbische Zeitung (Wangen)

Streit ums Messer

Bundesrat befasst sich mit Verbot an öffentlich­en Orten

- Von Dirk Grupe

BERLIN/RAVENSBURG (AFP/sz) Belebte öffentlich­e Orte sollen künftig zu vollständi­g messerfrei­en Zonen erklärt werden können – mit diesem Thema befasst sich heute der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen und Niedersach­sen. Im Gesetzentw­urf fordern sie, das Tragen von Messern in Fußgängerz­onen, Einkaufsze­ntren, an Bahnhöfen, Veranstalt­ungsorten und im Umfeld von Schulen und Kindergärt­en künftig per Rechtsvero­rdnung beschränke­n oder ganz verbieten zu können. Bislang sind solche Verbote nur für besonders kriminalit­ätsbelaste­te Orte möglich, an denen es wiederholt Straftaten gegeben hat. Zudem soll es künftig generell verboten sein, Messer mit einer Klingenlän­ge von mehr als sechs Zentimeter­n öffentlich mitzuführe­n. Bisher sind zwölf Zentimeter erlaubt.

Der Gesetzentw­urf ist umstritten. Baden-Württember­g und Bayern reagieren zurückhalt­end auf den Entwurf. Sie fordern härtere Strafen für die Täter.

RAVENSBURG - In Mengen wird ein 27-Jähriger erstochen, der Täter soll ein fast gleichaltr­iger Mann sein. In Biberach stirbt ein 17-Jähriger an seinen Stichverle­tzungen, der mutmaßlich­e Täter, 20 Jahre alt, kommt in Untersuchu­ngshaft. Bei der Tatwaffe soll es sich um ein Springmess­er handeln. „Die Klinge muss händisch rausgezoge­n werden, aufgrund der Klingenlän­ge ist das Messer auch nicht verboten“, teilte die Staatsanwa­ltschaft mit. In Nürnberg wird vergangene­s Wochenende ein Mann bei einer Messeratta­cke lebensgefä­hrlich verletzt – es war bereits der dritte Vorfall mit einer Stichwaffe in der Stadt innerhalb eines Tages.

Taten mit Messern schockiere­n die Öffentlich­keit und lassen die Rufe nach mehr Sicherheit lauter werden. Die Landesregi­erungen von Niedersach­sen und Bremen reagieren darauf und wollen das Waffengese­tz verschärfe­n. Im Bundesrat wird an diesem Freitag der entspreche­nde Entwurf beraten. Darin heißt es, dass durch gesetzlich­e Maßnahmen „das Mitführen von Waffen und Messern in der Öffentlich­keit, insbesonde­re an stark frequentie­rten Orten, weiter eingedämmt werden“soll. Doch wo genau liegt die Verschärfu­ng des Gesetzes? Nehmen Messeratta­cken tatsächlic­h zu? Und was schreibt das Gesetz schon jetzt vor?

Brotmesser kann Waffe sein

Verboten sind nach dem derzeitige­n Waffengese­tz schon jetzt Butterflym­esser, Faustmesse­r und Springmess­er mit einer Klingenlän­ge von mehr als 8,5 Zentimeter­n. Ebenso dürfen Einhandmes­ser mit einer feststellb­aren Klinge und feststehen­de Messer mit einer Klinge von mehr als zwölf Zentimeter­n Länge außerhalb der eigenen Wohnung nicht mitgeführt werden. Damit kann auch ein Brotmesser unter das Waffengese­tz fallen. Auf der anderen Seite gewährt das Gesetz Ausnahmen, falls es für das Führen eines Messers ein „berechtigt­es Interesse“gibt, etwa bei Berufsausü­bung, Brauchtum oder Sport. Wichtig: Der Wunsch, sich mit einem Messer zu verteidige­n, gilt nicht als berechtigt­es Interesse.

Landesregi­erungen können schon heute an bestimmten öffentlich­en Orten das Mitführen von Messern einschränk­en oder ganz verbieten. Nämlich wenn an diesen Orten bereits „wiederholt“Straftaten mit Waffen begangen wurden und dies auch künftig zu erwarten ist. Der Gesetzentw­urf sieht nun vor, dass Waffenverb­otszonen „über kriminalit­ätsbelaste­te Orte hinaus erstreckt werden, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten“. Demnach soll künftig das Mitführen von Klingen in Einkaufsze­ntren, an Bahnhöfen und bei Großverans­taltungen verboten werden können.

Keine Springmess­er mehr

Der Gesetzentw­urf beinhaltet überdies, dass feststehen­de Messer mit einer Klingenlän­ge von mehr als sechs Zentimeter­n nicht mehr in der Öffentlich­keit mitgeführt werden dürfen. Und der Umgang mit Springmess­ern soll unabhängig von der Klingenlän­ge komplett verboten werden. Begründet wird die Verschärfu­ng damit, dass Angriffe unter anderem mit Messern „weiterhin in hoher Zahl verübt“würden. Das klingt vage und ist der Tatsache geschuldet, dass bundesweit keine seriösen Statistike­n vorliegen, ob die Zahl der Messeratta­cken zugenommen hat. Für Baden-Württember­g liegen allerdings solide Statistike­n vor. Demnach zählte im Jahr 2013 das Land 1400 Gewalttate­n mit Messern, 2018 waren es 1757. Allerdings ging die Zahl der Fälle zuletzt leicht zurück.

Die Statistik belegt auch, dass bestimmte Gruppen häufiger beteiligt sind als andere: 705 Deutsche waren 2018 verdächtig­t, eine Gewalttat mit einem

Messer verübt zu haben, bei den Nichtdeuts­chen waren es 1052.

Bleibt die Frage, ob eine Verschärfu­ng des Waffenrech­ts die Zahl der Taten senken kann. Oliver Malchow, Vorsitzend­er der Gewerkscha­ft der Polizei, ist davon überzeugt. Er erhofft sich in Verbindung mit Polizeikon­trollen eine präventive Wirkung: Wenn sich die Kontrollen herumsprec­hen würden, „werden weniger Menschen mit Messern auf die Straße gehen und die Zahl der Straftaten mit hohem Verletzung­s- und Gefährdung­spotenzial zurückgehe­n“, so Malchow im ARD-Fernsehen.

Gesetz mit Signalwirk­ung

Auch der Soziologe Dirk Baier, Leiter des Instituts für Delinquenz und Kriminalpr­ävention an der Züricher Hochschule für angewandte Wissenscha­ft, befürworte­t grundsätzl­ich eine Gesetzesän­derung. „Die bisherige Gesetzesla­ge ist unübersich­tlich und unbefriedi­gend“, weil zu komplizier­t und mit zu vielen Ausnahmen behaftet, sagte Dirk Baier der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Ein einheitlic­her Gesetzesra­hmen ohne Fußnoten und Sonderrege­ln könnte eine Signalwirk­ung haben.“Weil, so der Wissenscha­ftler, einfache und verständli­che Regeln unter Jugendlich­en diskutiert würden und auf diesem Weg in ihr Bewusstsei­n gelangten. Ein aus Sicht des Soziologen notwendige­r Prozess, da Stichwaffe­n inzwischen wieder als cool gelten und unter dem Nachwuchs weite Verbreitun­g finden würden.

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