Zurückhaltung bei den Ländern
Baden-Württemberg und Bayern reagieren bisher eher zurückhaltend auf den Entwurf zum Waffengesetz der Kollegen aus Niedersachsen und Bremen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) plädiert für eine maßvolle Regelung. Er wolle nicht zu sehr in die Rechte der Bürger eingreifen. Zwar, so Herrmann zum Bayerischen Rundfunk, gebe es „unübersehbar eine Zunahme von solchen Messerstechereien“. Anderseits seien schon jetzt rechtliche Möglichkeiten vorhanden, um das MitAus führen von Messern zu verbieten. Ähnlich äußert sich auch BadenWürttemberg. Zwar hatte Innenminister Guido Wolf (CDU) höhere Strafen für Messerattacken gefordert. „Die Möglichkeit von Waffenverbotszonen aber haben wir auf Basis der Rechtslage schon jetzt“, so Renato Gigliotti, Polizeibeamter und Sprecher im Innenministerium. Diese Möglichkeit sei im Südwesten aber noch kein einziges Mal angewendet worden. „Wir gehen stattdessen personenbezogen vor“, sagt der Sprecher. gutem Grund, würden entsprechende Taten meist spontan oder aus einer Rivalität heraus geschehen. „Sie haben oft aber keinen Ortsbezug“, betont Gigliotti. Das Waffengesetz ermögliche dagegen, bestimmten Personen das Tragen von Waffen zu untersagen. So funktioniere etwa die Enteignung von „Reichsbürgern“. Das Land habe damit gute Erfahrungen gemacht. Wie sich Baden-Württemberg letztlich zu dem Gesetzentwurf positioniere, stehe aber noch nicht fest. (dg)