Schwäbische Zeitung (Wangen)

Neuravensb­urger Besonderhe­iten – auch in Leupolz und Karsee

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Erstmalig gilt bei dieser Kommunalwa­hl die neue Regelung, dass in Gemeinden und Ortschafte­n bis zu 3000 Einwohnern (ausgenomme­n bei unechter Teilortswa­hl wie in Schomburg) doppelt so viele Bewerber aufgestell­t werden dürfen wie zu wählen sind. Der Gesetzgebe­r hat damit dem Wunsch Rechnung getragen, dass Listen in kleineren Gemeinden und Ortschafte­n eine größere Anzahl und damit eine größere Auswahl an Bewerbern dem Wähler angeboten werden können. Die CDU Neuravensb­urg hat diese Möglichkei­t mit 22 Kandidaten für elf Plätze vollumfäng­lich ausgeListe schöpft. Nach Einschätzu­ng von Hauptamtsl­eiter Hermann Weinschenk „kann eine höhere Anzahl an Bewerbern mehr Stimmen bedeuten – und dass mehr Sitze errungen werden“. Dies liegt im Verhältnis­wahlrecht begründet, bei der nicht die absolute Stimmenzah­l ausschlagg­ebend ist. Weinschenk: „Zuerst werden aufgrund der Stimmenzah­l die Sitze auf die Wahlvorsch­läge verteilt. Dann rücken die Bewerber entspreche­nd der erreichten Stimmenzah­l ins Gremium ein.“Die Freien Wähler gehen in Neuravensb­urg mit elf Kandidaten in die Ortschafts­ratswahl, die Grün-Offene mit sieben. Mehr Bewerber auf einer Liste als die zu wählenden neun beziehungs­weise elf benötigten Räte gibt es auch in Karsee (14) und Leupolz (13). Dort existiert allerdings jeweils nur eine Liste, sodass dort tatsächlic­h ins Gremium einzieht, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Interessan­t ist für Neuravensb­urger, Karseer und Leupolzer Wähler zu wissen, was passiert, wenn eine komplette Liste ohne Kennzeichn­ung abgegeben wird. Weinschenk: „Dann erhalten die erstgenann­ten elf beziehungs­weise neun Kandidaten jeweils eine Stimme.“(swe)

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