Was die Koalitionsbeschlüsse Mietern bringen sollen
Die Mietpreisbremse wird reformiert – und auch die Hauskäufer sollen in Zukunft weniger bezahlen
BERLIN (dpa) – Ein typischer Altbau mitten in Berlin. Bewohnt von einer WG. 1400 Euro kalt sollte die 100Quadratmeter-Wohnung kosten, für die Hauptstadt ein stattlicher Preis. Die Bewohner zogen die Mietpreisbremse – und sparen jetzt jeden Monat 700 Euro.
Es sind solche Beispiele, die zeigen, was die Mietpreisbremse im Idealfall bringen könnte. Doch oft funktioniert sie nicht. Deshalb verlängert die Bundesregierung das Instrument jetzt nicht nur um fünf Jahre, sondern schärft deutlich nach.
Wie viel darf mein neuer Vermieter verlangen?
Seit Sommer 2015 zieht die Mietpreisbremse eine Obergrenze. Nach einem Umzug darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“liegen. Das gilt allerdings nur für „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“. Wo die liegen, entscheiden die Bundesländer jeweils selbst. Ausnahmen gelten bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war.
Wie wird diese Vergleichsmiete ermittelt?
Mit dem Mietspiegel. Die meisten großen Städte in Deutschland erstellen solche Vergleiche. Bisher schauen sie dafür vier Jahre zurück und ermitteln typische Mieten in bestimmten Lagen und je nach Ausstattung des Hauses. Künftig soll sechs Jahre zurückgeschaut werden.
Wo greift die Preisbremse genau?
Ende 2018 galt der Mietendeckel in 313 von 11 000 Städten und Gemeinden in Deutschland. Das ist zwar nur ein Bruchteil der Kommunen, in ihnen leben aber 28 Prozent der deutschen Bevölkerung, rund 23,5 Millionen Menschen. Dazu gehören Metropolen wie Berlin, Frankfurt, München und ihr Umland, mittelgroße Städte wie Braunschweig und Jena , aber auch reiche Gemeinden wie Sylt.
Wie kann ich die Mietpreisbremse als Mieter durchsetzen?
Man muss den Vermieter auf die überhöhte Miete hinweisen, dafür reicht eine einfache E-Mail. Bisher musste der Vermieter zuviel gezahlte Miete ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückzahlen –künftig soll das auch rückwirkend für zweieinhalb Jahre gelten. Das SPD-geführte Justizministerium wollte gar keine Frist. Auch lange nach dem Auszug sollten Mieter zu viel gezahlte Miete noch zurückbekommen. Der Hintergedanke: Viele Bürger rügen hohe Mieten nicht, weil sie Bedenken haben, es sich mit dem Vermieter zu verscherzen.
Was ändert sich noch?
Wer ein Haus kauft, muss künftig nicht mehr automatisch hohe Maklergebühren zahlen. Käufer und Verkäufer sollen sich die Ausgaben teilen.