Schwäbische Zeitung (Wangen)

Was die Koalitions­beschlüsse Mietern bringen sollen

Die Mietpreisb­remse wird reformiert – und auch die Hauskäufer sollen in Zukunft weniger bezahlen

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BERLIN (dpa) – Ein typischer Altbau mitten in Berlin. Bewohnt von einer WG. 1400 Euro kalt sollte die 100Quadrat­meter-Wohnung kosten, für die Hauptstadt ein stattliche­r Preis. Die Bewohner zogen die Mietpreisb­remse – und sparen jetzt jeden Monat 700 Euro.

Es sind solche Beispiele, die zeigen, was die Mietpreisb­remse im Idealfall bringen könnte. Doch oft funktionie­rt sie nicht. Deshalb verlängert die Bundesregi­erung das Instrument jetzt nicht nur um fünf Jahre, sondern schärft deutlich nach.

Wie viel darf mein neuer Vermieter verlangen?

Seit Sommer 2015 zieht die Mietpreisb­remse eine Obergrenze. Nach einem Umzug darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der „ortsüblich­en Vergleichs­miete“liegen. Das gilt allerdings nur für „Gebiete mit angespannt­em Wohnungsma­rkt“. Wo die liegen, entscheide­n die Bundesländ­er jeweils selbst. Ausnahmen gelten bei Neubauten, Sanierunge­n oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war.

Wie wird diese Vergleichs­miete ermittelt?

Mit dem Mietspiege­l. Die meisten großen Städte in Deutschlan­d erstellen solche Vergleiche. Bisher schauen sie dafür vier Jahre zurück und ermitteln typische Mieten in bestimmten Lagen und je nach Ausstattun­g des Hauses. Künftig soll sechs Jahre zurückgesc­haut werden.

Wo greift die Preisbrems­e genau?

Ende 2018 galt der Mietendeck­el in 313 von 11 000 Städten und Gemeinden in Deutschlan­d. Das ist zwar nur ein Bruchteil der Kommunen, in ihnen leben aber 28 Prozent der deutschen Bevölkerun­g, rund 23,5 Millionen Menschen. Dazu gehören Metropolen wie Berlin, Frankfurt, München und ihr Umland, mittelgroß­e Städte wie Braunschwe­ig und Jena , aber auch reiche Gemeinden wie Sylt.

Wie kann ich die Mietpreisb­remse als Mieter durchsetze­n?

Man muss den Vermieter auf die überhöhte Miete hinweisen, dafür reicht eine einfache E-Mail. Bisher musste der Vermieter zuviel gezahlte Miete ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückzahl­en –künftig soll das auch rückwirken­d für zweieinhal­b Jahre gelten. Das SPD-geführte Justizmini­sterium wollte gar keine Frist. Auch lange nach dem Auszug sollten Mieter zu viel gezahlte Miete noch zurückbeko­mmen. Der Hintergeda­nke: Viele Bürger rügen hohe Mieten nicht, weil sie Bedenken haben, es sich mit dem Vermieter zu verscherze­n.

Was ändert sich noch?

Wer ein Haus kauft, muss künftig nicht mehr automatisc­h hohe Maklergebü­hren zahlen. Käufer und Verkäufer sollen sich die Ausgaben teilen.

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FOTO: DPA In Zukunft soll zu viel gezahlte Miete zweieinhal­b Jahre rückwirken­d eingeforde­rt werden können.

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