Hilfe aus Berlin für Unternehmerinitiative
Koalitionsstreit über Bleiberecht für arbeitende Flüchtlinge – Brief von Widmann-Mauz
RAVENSBURG - Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), unterstützt einen neuen Plan der badenwürttembergischen Unternehmerinitiative „Bleiberecht durch Arbeit“: Um gut in den Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge auch nach der Ablehnung ihres Asylantrags vor der Abschiebung aus Deutschland zu bewahren, will die Initiative die sogenannte Ermessensduldung nutzen.
Dazu hat die Initiative ein Konzept initiiert, das aufgezeigt, wie die Innenministerien der Bundesländer Flüchtlinge in die vom Bund im Juni auf den Weg gebrachte Beschäftigungsduldung bringen könnten. „Aus meiner Sicht ist die aufgezeigte Lösung realistisch und juristisch begründbar“, sagt Wolfgang Armbruster, früher Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen und einer der Autoren des Konzepts. „BadenWürttembergs Innenminister Thomas Strobl könnte das einfach in einem Erlass regeln.“
Widmann-Mauz teilt die Auffassung des anerkannten Asylrechtsexperten. „Über die Ermessensduldung können die Länder die bisher erbrachten Integrationsleistungen honorieren und damit den Übergang in die Beschäftigungsduldung erheblich erleichtern“, sagt die Integrationsbeauftragte der „Schwäbischen Zeitung“. Die CDU-Politikerin hat ihrem Parteifreund Strobl einen Brief geschrieben. Darin fordert sie ihn auf, „die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten“zu nutzen.
Strobl sieht diese Möglichkeiten nicht. Sein Ministerium verweist auf das Bundesgesetz als Handlungsrahmen. „Klare gesetzliche Vorgaben dürfen nicht umgangen werden, indem in Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung gerade nicht erfüllt sind, im Ermessenswege davon abgesehen wird“, erklärt ein Sprecher Strobls.
Für Strobls grünen Koalitionspartner geht der Vorstoß dagegen in die richtige Richtung. „Ich teile die Auffassung der Unternehmerinitiative und würde es begrüßen, wenn wir in Baden-Württemberg einen ähnlichen Weg beschreiten würden, wie es NRW bereits macht und wie es die Unternehmerinitiative fordert“, sagte die Staatssekräterin im Staatsministerium, Theresa Schopper.
KRESSBRONN/TETTNANG (bb) Das Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und Untreue gegen die letzten beiden Geschäftsführer der Bodan-Werft in Kressbronn ist gegen die Zahlung einer Geldsumme in Höhe von insgesamt 20 000 Euro eingestellt worden. Darauf haben sich am zweiten Verhandlungstag alle Verfahrensbeteiligten geeinigt. Im Mittelpunkt der Sitzung am Dienstag stand die Vernehmung von vier Zeugen, darunter der Insolvenzverwalter. Er berichtete, dass die Bodan-Insolvenz aus seiner Sicht eine „sauber abgewickelte Insolvenz“und „kein skandalöses Verfahren“gewesen sei. Dieser Ansicht schlossen sich schließlich auch Gericht und Staatsanwaltschaft an und stellten das Verfahren gegen Robert Dittmann, der sich wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlicher Bankrotterklärung in 25 Fällen verantworten musste, gegen eine Zahlung von 15 000 Euro ein. Auch das Verfahren gegen seinen Vater Wilhelm Dittmann wegen Untreue in drei Fällen wurde gegen eine Auflage von 5000 Euro eingestellt.