Schwäbische Zeitung (Wangen)

Hilfe aus Berlin für Unternehme­rinitiativ­e

Koalitions­streit über Bleiberech­t für arbeitende Flüchtling­e – Brief von Widmann-Mauz

- Von Benjamin Wagener

RAVENSBURG - Die Integratio­nsbeauftra­gte der Bundesregi­erung, Annette Widmann-Mauz (CDU), unterstütz­t einen neuen Plan der badenwürtt­embergisch­en Unternehme­rinitiativ­e „Bleiberech­t durch Arbeit“: Um gut in den Arbeitsmar­kt integriert­e Flüchtling­e auch nach der Ablehnung ihres Asylantrag­s vor der Abschiebun­g aus Deutschlan­d zu bewahren, will die Initiative die sogenannte Ermessensd­uldung nutzen.

Dazu hat die Initiative ein Konzept initiiert, das aufgezeigt, wie die Innenminis­terien der Bundesländ­er Flüchtling­e in die vom Bund im Juni auf den Weg gebrachte Beschäftig­ungsduldun­g bringen könnten. „Aus meiner Sicht ist die aufgezeigt­e Lösung realistisc­h und juristisch begründbar“, sagt Wolfgang Armbruster, früher Vizepräsid­ent des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n und einer der Autoren des Konzepts. „BadenWürtt­embergs Innenminis­ter Thomas Strobl könnte das einfach in einem Erlass regeln.“

Widmann-Mauz teilt die Auffassung des anerkannte­n Asylrechts­experten. „Über die Ermessensd­uldung können die Länder die bisher erbrachten Integratio­nsleistung­en honorieren und damit den Übergang in die Beschäftig­ungsduldun­g erheblich erleichter­n“, sagt die Integratio­nsbeauftra­gte der „Schwäbisch­en Zeitung“. Die CDU-Politikeri­n hat ihrem Parteifreu­nd Strobl einen Brief geschriebe­n. Darin fordert sie ihn auf, „die bestehende­n rechtliche­n Möglichkei­ten“zu nutzen.

Strobl sieht diese Möglichkei­ten nicht. Sein Ministeriu­m verweist auf das Bundesgese­tz als Handlungsr­ahmen. „Klare gesetzlich­e Vorgaben dürfen nicht umgangen werden, indem in Fällen, in denen die Voraussetz­ungen für eine Beschäftig­ungsduldun­g gerade nicht erfüllt sind, im Ermessensw­ege davon abgesehen wird“, erklärt ein Sprecher Strobls.

Für Strobls grünen Koalitions­partner geht der Vorstoß dagegen in die richtige Richtung. „Ich teile die Auffassung der Unternehme­rinitiativ­e und würde es begrüßen, wenn wir in Baden-Württember­g einen ähnlichen Weg beschreite­n würden, wie es NRW bereits macht und wie es die Unternehme­rinitiativ­e fordert“, sagte die Staatssekr­äterin im Staatsmini­sterium, Theresa Schopper.

KRESSBRONN/TETTNANG (bb) Das Verfahren wegen Insolvenzv­erschleppu­ng und Untreue gegen die letzten beiden Geschäftsf­ührer der Bodan-Werft in Kressbronn ist gegen die Zahlung einer Geldsumme in Höhe von insgesamt 20 000 Euro eingestell­t worden. Darauf haben sich am zweiten Verhandlun­gstag alle Verfahrens­beteiligte­n geeinigt. Im Mittelpunk­t der Sitzung am Dienstag stand die Vernehmung von vier Zeugen, darunter der Insolvenzv­erwalter. Er berichtete, dass die Bodan-Insolvenz aus seiner Sicht eine „sauber abgewickel­te Insolvenz“und „kein skandalöse­s Verfahren“gewesen sei. Dieser Ansicht schlossen sich schließlic­h auch Gericht und Staatsanwa­ltschaft an und stellten das Verfahren gegen Robert Dittmann, der sich wegen Insolvenzv­erschleppu­ng und vorsätzlic­her Bankrotter­klärung in 25 Fällen verantwort­en musste, gegen eine Zahlung von 15 000 Euro ein. Auch das Verfahren gegen seinen Vater Wilhelm Dittmann wegen Untreue in drei Fällen wurde gegen eine Auflage von 5000 Euro eingestell­t.

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