Vermieter dürfen Grundsteuer auf Mieter umlegen
BERLIN (dpa) - Die Grundsteuer geht nicht nur Eigentümer etwas an: Vermieter können dafür ihre Mieter zur Kasse bitten. Bei der Betriebskostenabrechnung müssen sie die Posten aber richtig aufschlüsseln. Die Grundsteuer erheben Städte und Gemeinden von Hauseigentümern. Um die Ausgaben auf die Mieter umlegen zu können, muss dies nach Angaben des Deutscher Mieterbundes (DMB) im Mietvertrag wirksam vereinbart sein. Teilweise wird dafür auch der Begriff öffentliche Lasten des Grundstücks verwendet. Dort wird auch der Verteilerschlüssel angegeben, erklärt Ulrich Ropertz vom DMB. Fehlt dieser, werde die Grundsteuer zwischen den Mietern anteilig nach der Wohnfläche aufgeteilt. Im Mietvertrag kann aber auch festgelegt werden, dass Mieter in Wohnungen mit mehr Bewohnern mehr zahlen. In der jährlichen Betriebskostenabrechnung taucht die Grundsteuer dann ebenso wie etwa Müllabfuhr und Versicherungen auf. Der Vermieter darf diese Posten laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs aber nicht zusammenfassen. Werden sie nicht getrennt aufgelistet, kann die Abrechnung aus formellen Gründen unwirksam sein.