Schwäbische Zeitung (Wangen)

Auch ohne Hochzeit kann ein Vertrag sinnvoll sein

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KOBLENZ (dpa) - Wenn Partner gemeinsame Vermögensw­erte angeschaff­t haben, raten Experten der Rechtsanwa­ltskammer Koblenz zu einem Partnersch­aftsvertra­g. Für nicht verheirate­te Paare gibt es keine besonderen gesetzlich­en Regelungen, erklären die Rechtsanwä­lte. So werden zum Beispiel Rentenanwa­rtschaften nach einer Trennung nicht ausgeglich­en. Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinnod­er Versorgung­sausgleich gibt es nicht. Wer die Kinder betreut, kann allerdings einen Anspruch auf Kindesunte­rhalt haben. Geht es um gemeinsame­n Grundbesit­z oder erbrechtli­che Regelungen, muss ein Notar den Vertrag beurkunden.

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