Auch ohne Hochzeit kann ein Vertrag sinnvoll sein
KOBLENZ (dpa) - Wenn Partner gemeinsame Vermögenswerte angeschafft haben, raten Experten der Rechtsanwaltskammer Koblenz zu einem Partnerschaftsvertrag. Für nicht verheiratete Paare gibt es keine besonderen gesetzlichen Regelungen, erklären die Rechtsanwälte. So werden zum Beispiel Rentenanwartschaften nach einer Trennung nicht ausgeglichen. Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinnoder Versorgungsausgleich gibt es nicht. Wer die Kinder betreut, kann allerdings einen Anspruch auf Kindesunterhalt haben. Geht es um gemeinsamen Grundbesitz oder erbrechtliche Regelungen, muss ein Notar den Vertrag beurkunden.